Dieselskandal

Volkswagen-Aktie im Plus: BGH-Richter zweifelt an VW-Argumenten im Diesel-Prozess - VW nimmt Stellung


Volkswagen-Aktie im Plus: BGH-Richter zweifelt an VW-Argumenten im Diesel-Prozess - VW nimmt Stellung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Prozess um Schadenersatzansprüche von Autobesitzern im Dieselskandal Zweifel an der Position von Volkswagen geäußert.

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Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters erklärte am Dienstag in seinem einleitenden Vortrag zahlreiche Argumente des Autobauers in dessen Revisionsantrag für nicht zutreffend oder stellte diese zumindest infrage. Das ließ auch VW-Anwalt Reiner Hall erst einmal schlucken: "Sie haben mir eine ordentlichen Fels in den Weg gelegt", sagte Hall bei Beginn seines Vortrags.

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Es ist das erste Mal, dass sich der BGH mit einer Schadenersatzklage eines Autokäufers im VW-Dieselskandal in einer mündlichen Verhandlung beschäftigt. (VI ZR 252/19) Ein Urteil der obersten deutschen Zivilrichter gilt allen übrigen Gerichten als Richtschnur. Scharen von Verbraucheranwälten und ihre im Abgasbetrug geschädigten Mandanten blicken erwartungsvoll nach Karlsruhe. Das Urteil werde das Gericht aber erst zu einem späteren Zeitpunkt verkünden, sagte Seiters.

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte geurteilt, der Kläger sei vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht worden, und hatte ihm 26.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Der Kläger hatte Anfang 2014 für rund 31.500 Euro einen gebrauchten VW Sharan mit Dieselmotor gekauft, in den eine Abschalteinrichtung verbaut ist. Sie sorgt dafür, dass die Wagen die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten. Weil ihm das OLG Koblenz bei seinem Urteil aber Kosten für die Nutzung des Fahrzeugs abzog, ging der Kläger in Revision. VW rief Karlsruhe ebenfalls an und will, dass die Richter alle Forderungen zurückweisen.

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VW-Anwalt Hall erklärte, dass er den Abzug einer Nutzungsentschädigung für gerechtfertigt hält. Auch wie diese vom OLG Koblenz berechnet wurde, sei nicht zu beanstanden.

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VW nimmt Stellung

Der Autpobauer sieht Teile einer ersten Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Dieselaffäre kritisch. Dabei geht es um die Frage, ob bereits der Erwerb von Autos mit dem Skandalmotor EA 189 als konkreter Schaden für Kunden gewertet werden könnte. "Entgegen der vorläufigen Ansicht des BGH sind wir nicht der Ansicht, dass allein der Kauf eines Fahrzeugs schon eine Schädigung darstellt", erklärte ein Sprecher des Konzerns am Dienstag.

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Die Dieselwagen seien stets nutzbar gewesen - das Risiko einer Stilllegung habe "zu keiner Zeit bestanden". Zustimmung gab es für die Andeutung der Karlsruher Richter, bei betroffenen Kunden müsse zumindest ein Betrag für die Nutzung der Autos verrechnet werden.

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Für die VW-Vorzugsaktien ging es im XETRA-Handel um 5,09 Prozent auf einen Schlusskurs von 127,20 Euro nach oben.

Karlsruhe (Reuters)

Bildquellen: JuliusKielaitis / Shutterstock.com

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29.06.26 Volkswagen (VW) vz Neutral UBS AG
29.06.26 Volkswagen (VW) vz Buy Jefferies & Company Inc.
27.06.26 Volkswagen (VW) vz Outperform RBC Capital Markets
26.06.26 Volkswagen (VW) vz Market-Perform Bernstein Research