EQS-PVR: ATOSS Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


Werte in diesem Artikel
Aktien

83.30 EUR -7.10 EUR -7.85 %

EQS Stimmrechtsmitteilung: ATOSS Software SE
ATOSS Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

04.05.2026 / 15:03 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Werbung


Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG (wesentliche Beteiligung)

 

Die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG, Grünwald, hat uns am 4. Mai 2026 gemäß §33 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der ATOSS Software SE am 1. Mai 2026 die Schwelle von 20% überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil nunmehr 23,89758% (das entspricht 3.801.214 Stimmrechten) beträgt.

Vor diesem Hintergrund teilte die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit:

  1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele

Der Erwerb von Stimmrechten an der ATOSS Software SE erfolgte durch Einlage der Aktien in die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG als 100% Tochtergesellschaft der bisherigen Aktionärin AOB Invest GmbH.

Werbung

  1. AOB Portfolio One GmbH & Co. KG verfolgt mit diesem Erwerb weder strategische Ziele noch die Erzielung von Handelsgewinnen im Hinblick auf die ATOSS Software SE.
  1. Es besteht keine Absicht seitens der AOB Portfolio One GmbH & Co. KG, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der ATOSS Software SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
  1. Die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG übernimmt das satzungsmäßige Recht der AOB Invest GmbH, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden und strebt darüber hinaus keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ATOSS Software SE an.
  1. Die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ATOSS Software SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis  von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an.
  1. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel

Die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG hat die Stimmrechte an der ATOSS Software SE unentgeltlich im Wege der Einlage durch ihre alleinige Kommanditistin, die AOB Invest GmbH, erworben.

Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der ATOSS Software SE wurden von der AOB Portfolio One GmbH & Co. KG daher direkt weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.

Werbung

 

 

 

 



04.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: ATOSS Software SE
Rosenheimer Str. 141 h
81671 München
Deutschland
Internet: www.atoss.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2320674  04.05.2026 CET/CEST

Aktuelle ATOSS Software Aktie News

Werbung

ATOSS Software Analysen

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für ATOSS Software nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"
Datum Rating Analyst
25.09.26 ATOSS Software Buy Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)
24.09.26 ATOSS Software Buy Deutsche Bank AG
21.09.26 ATOSS Software Neutral UBS AG
04.09.26 ATOSS Software Buy Deutsche Bank AG
07.08.26 ATOSS Software Buy Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.