EU-Kommission für Aussetzung von Strafe bei Methan-Verstößen


BRÜSSEL (dpa-AFX) - Nach erheblichem Druck der US-Gaslobby will die EU-Kommission die Durchsetzung von Klimaschutzvorschriften in der Öl- und Gasindustrie vorübergehend abschwächen. Konkret empfiehlt die Behörde den Mitgliedstaaten, in den kommenden drei Jahren keine Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen bestimmte EU-Klimaschutzvorschriften für Methan-Emissionen verstoßen. Nationale Gerichte sind nach Angaben der EU-Kommission bei Streitfällen verpflichtet, solche Empfehlungen zu berücksichtigen.

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Methan ist ein Treibhausgas und für Klimaerwärmung und Luftverschmutzung verantwortlich. Es entsteht etwa in der Landwirtschaft, auf Mülldeponien und in der Öl- und Gasindustrie. Seit 2024 sind in der EU Regeln in Kraft, die für weniger Methan-Emissionen aus dem Energiesektor sorgen sollen.

Genauso gut überwacht?

Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen für bestimmte Lieferverträge auch nachweisen, dass der Produzent im Herkunftsland seine Methan-Emissionen mindestens so sorgfältig überwacht und dokumentiert, wie es die EU von ihren eigenen Unternehmen verlangt. In der Verordnung wird auch festgelegt, dass die Mitgliedstaaten Regeln für Strafen bei Verstößen gegen die Verordnung einführen müssen. Die meisten Staaten haben das laut EU-Kommission bisher nicht gemacht.

Unternehmen könnten deshalb nicht einschätzen, wie hoch die Risiken bei der Beschaffung potenziell nicht konformen Erdöls und Erdgases seien. Die Vorschriften an sich bleiben in Kraft, wie die Brüsseler Behörde betonte - in den Jahren 2027 bis 2029 soll es aber keine Folgen für Unternehmen haben, dagegen zu verstoßen.

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Die EU-Kommission begründet das auch mit der Situation im Nahen Osten, die rund 20 Prozent der weltweiten Handelsströme für Flüssigerdgas (LNG) sowie etwa 20 Prozent des weltweiten Ölverbrauchs beeinträchtigten. Es sei unklar, wie lange die Krise andauern werde.

Denkfabrik: Am Grundsatz festgehalten

Linda Kalcher von der Brüsseler Denkfabrik Strategic Perspectives ordnete die Empfehlungen der EU-Kommission als "Schadensbegrenzung" ein. "Sie hat die Bedenken von Regierungen innerhalb und außerhalb der EU berücksichtigt, zugleich aber erkannt, dass ein Nachgeben gegenüber internationalem Druck als Zeichen von Schwäche gewertet würde und die Autorität der EU über die Regeln ihres eigenen Binnenmarkts untergraben könnte." Sie habe daran festgehalten, die Gesetzgebung nicht erneut aufzuschnüren. Durch das Aussetzen der Sanktionen büße die Verordnung aber ihre Durchsetzungskraft teilweise ein./wea/DP/jha

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