EU-Regeln verbieten PFAS in Fast-Food-Verpackungen


BRÜSSEL (dpa-AFX) - Ab heute dürfen in der EU keine fettabweisenden Burger-Boxen oder Gebäckpapiere mit bestimmten Schadstoffen mehr auf den Markt gebracht werden. Die von nun an geltende EU-Verpackungsverordnung schreibt neue Grenzwerte für sogenannte PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Lebensmittelverpackungen vor. Mit den auch Ewigkeitschemikalien genannten Stoffen soll etwa das Durchweichen des Pommes-Kartons oder der Döner-Tüte verhindert werden.

Werbung

Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge sind die Grenzwerte so niedrig, dass eine absichtliche Verwendung quasi ausgeschlossen ist. Was in Lagern liegt, darf noch verwendet werden. Die Stoffe stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein.

Neben den strengen Grenzwerten für PFAS bringt die neue Verordnung auch andere weitreichende Veränderungen mit sich. Für Verbraucher dürften die meisten davon allerdings erst ab 2030 sicht- und spürbar werden.

Künftig müssen Verpackungen recyclingfähig und so klein wie möglich sein. Der erlaubte Leerraum etwa in Kartons bei Online-Bestellungen wird auf 50 Prozent begrenzt. Der Platz, der etwa mit Papier, Luftpolsterfolie, oder Styropor-Chips gefüllt ist, gilt auch als Leerraum. Darüber hinaus sind dann bestimmte Einwegplastikverpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse untersagt. Auch sind etwa sehr leichte Plastiktüten verboten - außer sie werden aus Hygienegründen oder für lose Lebensmittel benötigt und wirken so der Lebensmittelverschwendung entgegen.

Werbung

Verpackungsmüll ist ein großes Problem. Im Jahr 2023 fielen dem EU-Statistikamt Eurostat zufolge 177,8 Kilogramm Verpackungsabfälle pro Einwohner an. Die neuen Regeln sollen dafür sorgen, dass der Verpackungsmüll in der EU bis 2040 schrittweise um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu 2018 reduziert wird. Bis 2030 sollen es 5 Prozent weniger sein, 10 Prozent bis 2035./rdz/DP/zb

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.