Finanzministerium hat Gesetzentwurf zum Finanzkriminalamt finalisiert
BERLIN (Dow Jones)--Das Bundesfinanzministerium hat das Gesetz zum geplanten Bundesfinanzkriminalamt am Wochenende in die Ressortabstimmung gegeben. Dieses soll ab 2024 aufgebaut und dann 2025 effektiv an den Start gehen, wie ein Ministeriumssprecher sagte. Zuvor hatte das Handelsblatt berichtet, dass Bundeskriminalamt sollte bereits 2024 an den Start gehen. Mit dem "Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz" soll die Organisierte Kriminalität und Geldwäsche in Deutschland bekämpft werden.
Diese neue Oberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität soll ab 2024 aufgebaut werden und bis zu 1.700 Beschäftigte haben. Die Standorte sollen in Köln und Dresen sein.
"Wesentliche Neuerung ist eine grundlegende Neuordnung der Bekämpfung der Finanzkriminalität in Deutschland, bei der das übergreifende Prinzip und eine Stärkung des 'follow the money'-Ansatzes im Vordergrund steht", sagte der Sprecher mit Blick auf die Ermittlung entlang der Geldflüsse.
Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte bereits im vergangenen Sommer die Eckpunkte zu dem Gesetz vorgestellt. Die Behörde soll Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen und Aufsicht unter dem Dach zusammenführen, um so das Vorgehen bei der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland zu bündeln und die aktuelle Fragmentierung zu beenden.
Die bisher beim Zoll angesiedelte Anti-Geldwäscheeinheit FIU sowie die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung sollen in die neue Behörde integriert werden.