Gesetz zur Schuldnerberatung soll in Vermittlungsausschuss


BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung ruft den Vermittlungsausschuss an, um zwischen Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zum geplanten Gesetz zu Beratungsangeboten für Menschen mit Schuldenproblemen zu suchen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

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Die Länderkammer hatte das Gesetz zum Zugang von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Schuldnerberatungsdiensten am Freitag gestoppt. Es verpflichtet die Länder, ein flächendeckendes Netz für eine in der Regel kostenlose Schuldnerberatung sicherzustellen.

Unkalkulierbare Kosten

Die Länder werfen dem Bund vor, dass im Gesetz die Auswirkungen auf die Haushalte von Ländern und Kommunen nicht hinreichend genannt würden. Sollte das Gesetz zu Mehrbelastungen führen, müsse der Bund sicherstellen, dass er diese ausgleicht. Außerdem gab es Kritik an konkreten Vorgaben für die Art und Weise der Beratung.

Der Bundesrat sah vor allem Änderungen an dem Regierungsentwurf, die im parlamentarischen Verfahren vorgenommen wurden, kritisch. Aus dem Bundesjustizministerium hieß es, man sehe in Bezug auf das Vorhaben einen großen Einigungswillen. Mit dem Entwurf sollen auch Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden./abc/DP/zb

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