Gewerkschaft: Alkoholverbot an allen Bahnhöfen nicht durchsetzbar


BERLIN/KÖLN (dpa-AFX) - Das von der Deutschen Bahn geplante Alkoholverbot an allen Bahnhöfen ist nach Einschätzung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft nicht durchsetzbar. "Es muss von Beginn an deutlich werden, die Bundespolizei hat hier nicht die Verantwortung und ist für die Durchsetzung dieses Verbotes nicht zuständig", sagte der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Manuel Ostermann.

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Investitionen gefordert

Die Deutsche Bahn besitze das Hausrecht und müsse das Alkoholverbot an Bahnhöfen selbst vollziehen. "Es ist ein fatales Signal, etwas anzukündigen und das jetzt nicht durchsetzen zu können. Genau das wird hier passieren."

Das Ziel, die Sicherheit an Bahnhöfen zu verbessern, sei richtig. Die Deutsche Bahn müsse hier stärker investieren als bislang - in Personal, Video-Technik, KI-gestützte Technik und Beleuchtungskonzepte, so Ostermann.

Brennpunkt Bahnhof

"Der Bahnhof war schon immer ein Brennpunkt", erklärte er. Ein Alkoholverbot werde aber nicht dazu führen, dass sich Alkoholisierte nicht mehr im Bahnhof aufhielten.

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Das bestehende Alkoholverbot an ausgewählten großen Bahnhöfen lasse sich nicht einfach auf die gesamte Fläche übertragen, sagte Ostermann. An diesen Bahnhöfen wie Köln sei vergleichsweise viel Sicherheitspersonal im Einsatz.

Kürzungen befürchtet

Gleichzeitig weist der Gewerkschaftschef darauf hin, dass der Bundespolizei mit dem Bundeshaushalt 2027 Kürzungen drohten. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hingegen fordere bereits seit längerem 3.500 zusätzliche Beamte für die Bahnbereiche.

Die angespannte Personallage bei der Bundespolizei könnte rasch verbessert werden, indem die Polizeibeamten Unterstützung durch Angestellte etwa im Verwaltungsbereich erhielten. Hier könnten schnell Neueinstellungen erfolgen.

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Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft ist Teil der DPolG Deutschen Polizeigewerkschaft, die dem dbb Beamtenbund und Tarifunion angehört./vd/DP/jha

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