Gutachter sehen Möglichkeit zur Aushebelung der Schuldenbremse


BERLIN (Dow Jones)-- Die Schuldenbremse im Grundgesetz kann durch einen juristischen Kniff ausgehebelt werden, um milliardenschwere Investitionen auf Kredit zu finanzieren. Dies geht aus einem Gutachten im Auftrag des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung hervor, das der Wochenzeitung Die Zeit vorliegt.

Werbung

Demzufolge greift die Schuldenbremse nicht, wenn Investitionen nicht vom Bund selbst, sondern von bundeseigenen Gesellschaften getätigt werden. "Rechtlich selbstständige Einrichtungen des Bundes agieren außerhalb des Anwendungsbereichs der nationalen Schuldenbremse, wenn sie zur Erfüllung von Bundesaufgaben Investitionen tätigen und diese durch Kreditaufnahme finanzieren", heißt es in der Untersuchung von Georg Hermes von der Universität Frankfurt, Lukas Vorwerk von der Technischen Universität Berlin und Thorsten Beckers von der Universität Weimar.

Konkret könnte etwa eine bundeseigene Fernstraßengesellschaft sich verschulden und so das Straßennetz sanieren - ohne, dass die Schulden auf die Kreditaufnahme des Bundes im Sinne der Schuldenbremse angerechnet würden.

Den Einwand, damit werde die Absicht des Gesetzgebers auf unlautere Weise umgangen, lassen die Autoren nicht gelten. Wenn es die Absicht der Politik gewesen wäre, diesen Ausweg zu verbauen, hätte sie das von vornherein tun können. Es gebe in Deutschland "ungenutzte Spielräume, mehr kreditfinanzierte Investitionen umzusetzen", heißt es in der Studie.

Werbung

Die Studie dürfte in der Politik auf großes Interesse stoßen, da die Corona-Krise Löcher in den Staatshaushalt gerissen hat. Die Schuldenbremse begrenzt die Kreditaufnahme in normalen Zeiten auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Kontakt zum Autor: konjunktur.de@wsj.com

DJG/aat/smh

(END) Dow Jones Newswires

October 07, 2020 06:13 ET (10:13 GMT)

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.