Instagram-Chef bestreitet Suchtpotenzial der App


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LOS ANGELES (dpa-AFX) - Der Chef des Online-Diensts Instagram, Adam Mosseri, hat das Suchtpotenzial sozialer Medien in einem potenziell folgenschweren US-Prozess bestritten. Nutzer könnten zwar sozusagen süchtig wie nach einer Fernsehserie werden, aber sie seien damit nicht "klinisch süchtig", sagte er der "New York Times" zufolge im Gerichtssaal in Los Angeles. Der Ausgang des Verfahrens um das Suchtpotenzial von Online-Diensten wie Instagram und Youtube könnte wegweisende Wirkung für hunderte weitere Klagen ähnlicher Art haben.

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Die Foto- und Video-App Instagram gehört zum Facebook-Konzern Meta (Meta Platforms (ex Facebook)). In dem Prozess wirft die 20-jährige Klägerin, die nur unter den Initialen KGM auftritt, Online-Plattformen vor, sie hätten ihre Dienste absichtlich so gestaltet, dass Nutzer süchtig danach werden. Dabei geht es zum Beispiel um die Funktion, bei der man immer weiter zum nächsten Beitrag weiterscrollen kann. Die Frau fing ihren Angaben zufolge bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen - und führt ihre Depressionen und Angstzustände darauf zurück.

Konzern weist Vorwürfe zurück

Meta weist jegliche Verantwortung zurück. Die Geschworenen stünden in Los Angeles vor der Frage, ob Instagram ein wesentlicher Faktor für die psychischen Probleme der Klägerin gewesen sei, hieß es in einer Stellungnahme des Konzerns. "Das Beweismaterial wird demonstrieren, dass sie schon lange, bevor sie überhaupt soziale Medien nutzte, vor vielen erheblichen und schwierigen Herausforderungen stand." Zu Prozessbeginn hatten die Meta-Anwälte argumentiert, die psychischen Probleme der Klägerin gingen auf Misshandlungen und instabile Verhältnisse in der Familie zurück.

Meta verweist auch auf über die Jahre eingeführte Maßnahmen zum Schutz junger Nutzer wie spezielle Accounts für Teenager und Aufsichtsfunktionen für Eltern. Kommenden Mittwoch wird eine Befragung des Facebook-Gründers und Meta-Chefs Mark Zuckerberg erwartet.

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Youtube hält sich nicht für soziales Netzwerk

Am Dienstag wies auch ein Anwalt der Google (Alphabet C (ex Google))-Videoplattform Youtube die Vorwürfe zurück. Die Klägerin sei nicht süchtig nach Youtube - und die Plattform gehöre auch nicht zur Kategorie soziale Medien, sondern sei eher ein Streaming-Dienst wie Disney (Walt Disney)+ oder Netflix, sagte er Medienberichten zufolge. Auch gebe es keine Hinweise auf exzessiven Konsum von Youtube-Videos durch die Klägerin. Von 2020 bis 2024 habe sie im Schnitt 29 Minuten pro Tag die Plattform genutzt, sagte er der Website "Courthouse News Service" zufolge.

Die junge Frau hatte auch gegen Snapchat und Tiktok geklagt - doch die Betreiber beider Apps zogen es vor, vor Prozessbeginn einen Vergleich einzugehen. Finanzielle Details dazu wurden nicht bekannt./so/DP/zb

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03.08.26 Alphabet A (ex Google) Buy Jefferies & Company Inc.
24.07.26 Alphabet A (ex Google) Neutral UBS AG
23.07.26 Alphabet A (ex Google) Buy Jefferies & Company Inc.
23.07.26 Alphabet A (ex Google) Overweight JP Morgan Chase & Co.
23.07.26 Alphabet A (ex Google) Outperform RBC Capital Markets

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