Kabinett bringt Änderung des Geldwäschegesetzes auf den Weg


Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Das Kabinett hat den Entwurf für eine Änderung des Geldwäschegesetzes beschlossen, der unter anderem einen Ausbau des Transparenzregisters in ein Vollregister und einen intensivierten Informationsaustausch vorsieht. "Wir wollen Geldwäsche noch wirksamer bekämpfen", erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). "Deshalb wird das Transparenzregister aufgewertet, um das bereits bestehende Arsenal im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter aufzurüsten."

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Damit solle es leichter fallen, die oft absichtlich komplexen Firmenkonstrukte zu durchschauen, Strohmänner zu erkennen und Briefkastenfirmen aufzuspüren. "Dieses Instrument soll deutsche Unternehmen davor schützen, mit unseriösen Geschäftspartnern und kriminellen Machenschaften in Verbindung zu kommen", erklärte Scholz. Da Geldwäsche nicht vor Landesgrenzen haltmache, "erleichtern und intensivieren wir zudem den Austausch von Daten innerhalb der europäischen Familie".

Mit dem Vollregister sollen künftig laut Finanzministerium die Daten zu allen wirtschaftlich Berechtigten unmittelbar dort eingetragen und digital einsehbar sein. Auch werde damit größere Rechtssicherheit über die Prüfpflichten im Geldwäschebereich geschaffen. Bisher ist das deutsche Transparenzregister ein Auffangregister - eine Eintragung von bereits im Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister eingetragenen Gesellschaften ist entbehrlich, soweit alle erforderlichen Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten aus diesen Registern ermittelbar sind. Bisher müssen die Berechtigten deshalb oft durch Auswertung mehrerer komplexer Registerdokumente ermittelt werden.

Um die nationale und internationale Vernetzung der verschiedenen Akteure im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter zu verbessern, sollen auch bestehende Mechanismen wie das deutsche Kontenabrufverfahren und Informationsaustauschkanäle zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Gelwäschebekämpfungseinheit Financial Intelligence Unit (FIU) in den europäischen Kontext übertragen werden. Dazu gehört laut den Angaben zum Beispiel eine nun speziell geregelte und erleichterte Weitergabe von Daten aus dem Kontenabrufverfahren oder von FIU-Informationen über das Bundeskriminalamt an Europol.

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Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/apo

(END) Dow Jones Newswires

February 10, 2021 06:06 ET (11:06 GMT)

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