Kabinett verlängert Homeoffice-Verordnung bis Ende April
Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat die Verordnung zum Homeoffice in der Corona-Pandemie bis Ende April verlängert. Arbeitgeber müssen danach ihren Beschäftigten bis zum 30. April die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
"Das Infektionsgeschehen in Deutschland hat sich stabilisiert, liegt jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Homeoffice ist ein wichtiges Element, um Kontakte zu reduzieren und die Pandemie einzuschränken", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). "Mit der Verlängerung der geltenden Arbeitsschutzverordnung stärken wir den Arbeitsschutz und leisten einen wichtigen Beitrag, um das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen."
Sollte Homeoffice nicht möglich sein, müssen Arbeitgeber die Belegung von Räumen reduzieren. Sind keine ausreichenden Abstände möglich, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten hochwertige medizinische Masken zur Verfügung stellen. In einer Änderung zur aktuellen Verordnung, die Mitte März ausgelaufen wäre, wird klargestellt, dass FFP2-Atemschutzmasken und vergleichbare Typen erforderlich sind, wenn Beschäftigte aufgrund spezifischer Anforderungen zusätzlich geschützt werden müssen.
Nach einer aktuellen Umfrage für das Bundesarbeitsministerium hat die Nutzung von Homeoffice von Januar bis Februar 2021 um 22 Prozent zugenommen. Insgesamt zeigten sich die Beschäftigten auch zufrieden mit dem betrieblichen Infektionsschutz der Arbeitgeber. Nur 11 Prozent sehen Verbesserungsbedarf, so das Ergebnis der Umfrage.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/apo
(END) Dow Jones Newswires
March 10, 2021 06:07 ET (11:07 GMT)