Koalition einigt sich auf Fauenquote in Vorständen


Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Die Koalition hat sich auf ein Gesetz zur Einführung einer Frauenquote in Vorständen von börsennotierten Unternehmen geeinigt. Künftig muss erstmals ab vier Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau am Tisch sitzen.

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Das Gesetz soll in der Woche vom 7. Juni im Bundestag abschließend beraten werden, erklärten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD.

Für Bundesfrauenministerin Christine ist die Einigung auf eine verbindliche Frauenquote ein "großer Erfolg". "Das ist ein Meilenstein für die Frauen in Deutschland und bietet gleichzeitig eine große Chance sowohl für die Gesellschaft als auch für die Unternehmen selbst", erklärte Lambrecht. "Hochqualifizierte Frauen stoßen bisher noch immer viel zu häufig an gläserne Decken. Es gibt in den Vorständen immer noch reine Männerclubs, die gern unter sich bleiben. Damit wird zukünftig Schluss sein."

Auch betonte sie, dass Quotenregelungen nachhaltig wirkten. Dies habe man bereits bei der 2015 eingeführten Quote für die Aufsichtsräte gesehen. Diese habe nicht nur die Zusammensetzung der Führungsgremien verändert, sondern sie wirke sich auf die gesamte Unternehmenskultur aus. "Damit geben wir qualifizierten und motivierten Frauen die Möglichkeiten, die sie verdienen. Das ist längst überfällig", so Lambrecht.

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Mutterschutz für Vorständin

In den Beratungen der Koalition wurde durchgesetzt, dass Vorstände aufgrund von längeren Abwesenheiten durch Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit oder der Pflege von Angehörigen ihr Vorstandsmandat nicht niederlegen müssen. "Vorständinnen erhalten künftig einen Anspruch auf Mutterschutz entsprechend der gesetzlichen Mutterschutzfristen. Damit tragen wir dem besonderen Schutzbedürfnis von Mutter und Kind Rechnung. Auszeiten bis zu drei Monaten für Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder Krankheit dürfen Vorstandsmitgliedern ferner künftig nur dann versagt werden, wenn wichtige unternehmerische Interessen entgegenstehen", erklärte die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön.

In den Verhandlungen hat die Unionsfraktion außerdem eine verlängerte Übergangsfrist von einem Jahr durchgesetzt, mit der Unternehmen nun ein realistischer Zeitraum für die Kandidatinnenauswahl gegeben werde, so Schön. Mittelständische Krankenkassen mit zwei Vorständen erhalten ferner die Möglichkeit der einmaligen Wiederbestellung.

Quote auch bei Körperschaften des öffentlichen Rechts

Bereits im Januar hatte das Bundeskabinett das Zweite Führungspositionengesetz vorgestellt, das erstmals eine verbindliche Vorgabe für mehr Frauen in Vorständen vor. In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern muss künftig ein Mitglied eine Frau sein. Für die Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes wurden eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen vereinbart.

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Auch bei Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit soll eine Mindestbeteiligung eingeführt werden.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/jhe

(END) Dow Jones Newswires

May 28, 2021 05:44 ET (09:44 GMT)

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