Länderentwurf: Lockdown bis 7. März und Friseure ab 22. Februar


BERLIN (dpa-AFX) - Anders als das Kanzleramt wollen die Länder den Corona-Lockdown zunächst nur bis zum 7. März verlängern und Friseure möglicherweise noch im Februar öffnen lassen. Dies geht aus einem Arbeitspapier hervor, auf das sich die Ministerpräsidenten am Mittwoch in ihrer Vorbesprechung zur Videokonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geeinigt haben. Es trägt den Stand 14.15 Uhr und ist noch nicht mit dem Bund abgestimmt. Das genannte Datum ist zudem noch in einer eckigen Klammer vermerkt, das bedeutet, dass dieser Punkt noch nicht entschieden ist. Im Entwurf des Kanzleramtes war eine Lockdownverlängerung bis 14. März vermerkt.

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Wie im am Morgen aus dem Kanzleramt verschickten Entwurf des Papiers sollen die Länder freie Hand für die Öffnung von Schulen und Kitas bekommen. "Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung", heißt es.

Für Friseure und gegebenenfalls auch andere Angebote "hygienisch notwendiger körpernaher Dienstleistungen" schlägt das Ländepapier eine Öffnung am 22. Februar vor. Auch hier steht das genaue Datum aber noch in einer eckigen Klammer. Zur Begründung für die Priorität bei Friseuren heißt es weiter: "Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind."

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