Linke für Social-Media-Regeln nur auf EU-Ebene


Werte in diesem Artikel
Aktien

310.00 EUR 7.25 EUR 2.39 %

643.00 EUR -3.00 EUR -0.46 %

4.82 EUR 0.00 EUR 0.10 %

OLDENBURG (dpa-AFX) - Die Linke ruft Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) dazu auf, vor möglichen gesetzlichen Regeln für einen besseren Kinder- und Jugendschutz in Social-Media-Anwendungen EU-Regelungen abzuwarten. "Wir müssen die Plattformen regulieren, nicht die Kinder und Jugendlichen", sagte Fraktionschefin Heidi Reichinnek der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag). Dass die Ministerin erneut einen Vorstoß ankündige, obwohl sie genau wisse, dass das nur auf EU-Ebene reguliert werden könne, sei äußerst irritierend. "Insbesondere da dort gerade entsprechende Vorschläge erarbeitet werden."

Werbung

Prien hatte am Freitag angekündigt, erste Eckpunkte für gesetzliche Regeln bis Mitte Oktober vorzulegen. Es geht etwa um die Option einer "gesetzlichen Mindestaltersgrenze von 13 Jahren" für die eigenständige Nutzung eigener Social-Media-Accounts oder die Empfehlung, die private Nutzung von Handys deutschlandweit in allen Schulen bis Klasse sieben aus Unterricht und Pausen zu verbannen. Seit Monaten gibt es eine Debatte darüber.

Weshalb aus Sicht der Linken ein Verbot allein nicht hilft

Reichinnek sprach sich gegen ein pauschales Verbot aus: Heranwachsende müssten vor bestimmten Aspekten der sozialen Medien geschützt werden, sagte sie dem Blatt. "Aber man schützt sie nicht mit pauschalen Verboten, wie die Einführung des Social-Media-Verbots in Australien gezeigt hat: Dieser Weg wird zwangsläufig scheitern." Zudem schließe er von Teilhabe und Informationen aus, auf die auch Kinder und Jugendliche ein Anrecht hätten.

Australien hatte am 10. Dezember 2025 als erstes Land der Welt ein generelles Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren eingeführt. Als erstes EU-Land zog Frankreich im Juli nach und führte ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ein, das wenige Wochen später aber vom Verfassungsrat gekippt wurde.

Werbung

Das Verbot greife unverhältnismäßig in die Freiheit der Meinungsäußerung und Kommunikation ein, befand der Verfassungsrat. Kritiker hatten ohnehin bezweifelt, dass Frankreich die Plattformen im Alleingang zu Alterskontrolle hätte bewegen können.

Was die EU-Kommission sagt

Das Auferlegen von Pflichten sei Rolle der EU, hatte auch die EU-Kommission kritisiert. Verhindert werden müsse eine Zersplitterung in nationale Systeme, die zur Rechtsunsicherheit führen oder die Rechtsdurchsetzung schwächen könnte, hatte ein Sprecher der EU-Kommission erklärt. Denn wer digitale Altersgrenzen auch technisch durchsetzen will, kommt um die großen Online-Plattformen kaum herum. Diesen Regeln vorzuschreiben und diese durchzusetzen, ist aber die alleinige Zuständigkeit der EU-Kommission.

Prien hatte mit Blick auf eine Regulierung von Social Media zugleich gesagt, der Schlüssel liege "ein bisschen in Brüssel". Es gebe Grenzen dessen, was man in Deutschland regeln könne. Reichinnek sagte, die Plattformen müssten in die Pflicht genommen und die Macht der Algorithmen zurückgedrängt werden./cht/DP/zb

Aktuelle Alphabet A (ex Google) Aktie News

Werbung

Alphabet A (ex Google) Analysen

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für Alphabet A (ex Google) nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"
Datum Rating Analyst
12:56 Alphabet A (ex Google) Overweight JP Morgan Chase & Co.
12:01 Alphabet A (ex Google) Outperform RBC Capital Markets
03.08.26 Alphabet A (ex Google) Buy Jefferies & Company Inc.
24.07.26 Alphabet A (ex Google) Neutral UBS AG
23.07.26 Alphabet A (ex Google) Buy Jefferies & Company Inc.

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.