Ministerium: Anträge auf Dezemberhilfen können gestellt werden


Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Die Anträge für die Dezemberhilfen können ab sofort von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für Unternehmer gestellt werden, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch. Bereits am Dienstag konnten Soloselbständige mit der Antragstellung beginnen. Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Mit ersten Abschlagszahlungen rechnet das Wirtschaftsministerium für Anfang Januar.

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Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie und damit verbundenen Schließungen sind viele Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen von finanziellen Einbußen betroffen. Wie bereits im November sind auch die im Dezember direkt und indirekt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen antragsberechtigt.

Die Dezemberhilfen der Bundesregierung sehen vor, dass die weiterhin von Schließungen direkt oder indirekt betroffen Unternehmen auch im Dezember Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Beitrag zum Ausgleich der erlittenen Schäden erhalten können.

Wie bereits bei den Novemberhilfen gibt es auch bei den Dezemberhilfen die Möglichkeit für Abschlagszahlungen. Abschlagszahlungen - die ersten werden voraussichtlich Anfang Januar fließen - werden laut Bundesregierung bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro gewährt. Soloselbständige können im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen.

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Nach dem europäischen Beihilferecht ist eine Förderung von derzeit insgesamt bis zu einer Million Euro ohne konkrete Nachweise eines Schadens erlaubt. Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass für die allermeisten Unternehmen der Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats auf dieser Grundlage gezahlt werden könne. Zuschüsse zwischen einer und 4 Millionen Euro nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe wurden von Brüssel genehmigt.

Die Bundesregierung setzt sich zudem bei der Europäischen Kommission dafür ein, dass die Höchstbeträge für Kleinbeihilfen und Fixkosten des Temporary Framework deutlich erhöht werden. Für Zuschüsse von über 4 Millionen Euro laufen weitere Abstimmungen mit der Europäischen Kommission, um eine gesonderte Genehmigung auf Basis des Schadensausgleichs des EU-Beihilferechts zu erreichen, so das Ministerium.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/sha

(END) Dow Jones Newswires

December 23, 2020 09:03 ET (14:03 GMT)

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