Monster Beverage: Was beim Unternehmen in den jüngsten Büchern steht


Werte in diesem Artikel
Aktien

39.02 EUR 0.52 EUR 1.35 %

Monster Beverage hat in der Finanzkonferenz zum Quartalsende am 03.11.2023 die Bücher zum vergangenen Jahresviertel geöffnet, das am 30.09.2023 abgelaufen war.

Es wurde ein Gewinn je Aktie von 0,430 USD ausgewiesen. Im Vorjahresquartal war ein Gewinn je Aktie von 0,300 USD erwirtschaftet worden.

Auf der Umsatzseite hat Monster Beverage im vergangenen Quartal 1,86 Milliarden USD verbucht. Das entspricht einer Umsatzsteigerung von 14,27 Prozent gegenüber dem Vorjahresergebnis. Damals hatte Monster Beverage 1,62 Milliarden USD umsetzen können.

Für das Jahresviertel hatten Analysten mit einem Gewinn je Aktie von 0,398 USD gerechnet. Die Prognose für den Umsatz hatten sie auf 1,87 Milliarden USD taxiert.

Redaktion finanzen.net

Aktuelle Monster Beverage Aktie News

Werbung

Monster Beverage Analysen

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für Monster Beverage nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"
Datum Rating Analyst
08.08.19 Monster Beverage Market Perform BMO Capital Markets
15.03.19 Monster Beverage Market Perform BMO Capital Markets
12.07.18 Monster Beverage Buy Stifel, Nicolaus & Co., Inc.
09.05.18 Monster Beverage Hold Stifel, Nicolaus & Co., Inc.
01.03.18 Monster Beverage Buy Stifel, Nicolaus & Co., Inc.

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.