Nach Absage an Ministeramt: CDU-Abgeordneter lobt Kanzler


BERLIN (dpa-AFX) - Sein Rückzieher hatte den Kanzler in heftige Turbulenzen gestürzt - nun hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler die Reaktion von Friedrich Merz auf seine kurzfristige Absage des Verkehrsministerpostens gelobt. Der CDU-Chef sei nicht wütend geworden, das Gespräch sei "äußerst wertschätzend" gewesen, sagte Güntzler dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er habe dem Kanzler offen gesagt, dass er kein gutes Gefühl habe und der falsche Mann für das Amt wäre. "Er hat sehr fair und sehr menschlich reagiert."

Werbung

Merz hatte im Zuge der Kabinettsumbildung vergangene Woche beschlossen, Verkehrsminister Patrick Schnieder zu entlassen und das Ministeramt dem Finanzfachmann Güntzler anzubieten. Der sagte zunächst zu, zog die Zusage aber wenige Stunden vor der geplanten Verkündung der Personalie zurück. Merz verzichtete deshalb zunächst darauf, die geplante Entlassung Schnieders öffentlich zu kommunizieren, obwohl der Plan bereits durchgesickert war. Am Sonntag bat der Minister selbst um Entlassung, um den "unwürdigen Zustand" zu beenden. Aus der CDU gab es deutliche Kritik an Merz' Vorgehen.

Güntzer berichtete, er habe am Rande der Unionsfraktionssitzung am Mittwoch kurz persönlich mit Merz gesprochen und sich noch einmal für seine Kehrtwende entschuldigt. "Er hat vorgeschlagen, dass wir uns mal auf ein Bier treffen", so der Bundestagsabgeordnete. Nach dem persönlichen Austausch mit dem Kanzler sei er "unheimlich erleichtert" gewesen./wn/DP/zb

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.