Verbraucher aufgepasst - Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab August 2026
Anfang August treten gleich mehrere Neuerungen in Kraft, die Verbraucher in Deutschland unmittelbar betreffen.
- Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen sinkt um ein weiteres Prozent
- EU-weite Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte und Deepfakes
- Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler tritt in Kraft
Solar: Einspeisevergütung sinkt weiter
Die Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen sinken alle sechs Monate um ein Prozent. Die nächste Absenkung erfolgt im August 2026, wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorsieht. Aktuell liegen die Sätze für Eigenversorgungsanlagen bis 10 Kilowatt Leistung bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde, für den Leistungsanteil ab 10 Kilowatt bei 6,73 Cent. Wer den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeist (Volleinspeisung), erhält bis 10 Kilowatt 12,34 Cent und darüber hinaus 10,35 Cent pro Kilowattstunde, wie der NDR berichtet.
Ab 1. August 2026 sinken die EEG-Vergütungssätze turnusgemäß um 1 Prozent (§ 49 EEG 2023): Bei Teileinspeisung fallen die Sätze für Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung von 7,78 auf rund 7,70 bis 7,71 Cent pro Kilowattstunde, für den Leistungsanteil ab 10 Kilowatt Leistung von 6,73 auf rund 6,66 Cent pro Kilowattstunde; bei Volleinspeisung sinkt der Satz bis 10 Kilowatt von 12,34 auf rund 12,22 bis 12,23 Cent und ab 10 Kilowatt Leistung von 10,35 auf rund 10,25 Cent. Die exakten, verbindlichen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur aber erst kurz vor dem Stichtag.
Weil die Vergütung schon jetzt vergleichsweise niedrig ausfällt, lohnt sich eine Solaranlage für private Haushalte laut NDR vor allem dann, wenn möglichst viel des produzierten Stroms selbst verbraucht wird, etwa über eine Wärmepumpe, elektrische Haushaltsgeräte oder das Laden eines E-Autos. Nach einer Schätzung der Verbraucherzentrale lässt sich bei einer typischen PV-Anlage rund 30 Prozent des Stromverbrauchs direkt selbst decken. Kommt zusätzlich ein Batteriespeicher zum Einsatz, kann dieser Eigenverbrauchsanteil auf rund 70 Prozent steigen.
KI: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte startet
Ab dem 2. August 2026 gelten nach der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme. Grundlage ist Artikel 50 der KI-VO. Danach müssen Anbieter sicherstellen, dass bei einer direkten Interaktion mit einer natürlichen Person erkennbar ist, dass diese mit einem KI-System kommuniziert, es sei denn, dies ist ohnehin offensichtlich (Art. 50 Abs. 1). Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen die Ausgaben zudem in maschinenlesbarem Format kennzeichnen, sodass erkennbar ist, dass sie künstlich erzeugt oder manipuliert wurden (Art. 50 Abs. 2). Wer mithilfe von KI Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder verändert, die echten Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen (sogenannte Deepfakes), muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde (Art. 50 Abs. 4), mit Ausnahmen etwa für offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Werke sowie für gesetzlich zugelassene Zwecke der Strafverfolgung.
Familie: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung tritt in Kraft
Ebenfalls zum 1. August 2026 tritt laut GEW der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Ziel sei eine individuelle Förderung und bessere Teilhabechancen für alle Kinder sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Anspruch gelte zunächst nur für Kinder der ersten Klassenstufe und werde in den folgenden Jahren jeweils um eine Klassenstufe erweitert. Ab dem 1. August 2029 sollen laut GEW alle Schülerinnen und Schüler Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung haben, sowohl in offenen und gebundenen Ganztagsschulen als auch in Horten. Für den Ausbau und Erhalt der nötigen Plätze stelle der Bund den Ländern insgesamt 3,5 Milliarden Euro bereit, ab 2026 beteilige er sich zudem an den laufenden Betriebskosten, die bis 2030 auf jährlich bis zu 1,3 Milliarden Euro anwachsen sollen.
Eine große Herausforderung bei der Umsetzung bleibe der Personalmangel: Laut dem "Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule" der Bertelsmann Stiftung würden bundesweit rund 100.000 zusätzliche pädagogische Fachkräfte benötigt, allein in Westdeutschland müssten mehr als eine Million zusätzliche Plätze entstehen.
Bahn: BahnBonus stellt Freifahrtprämien um
Auch bei der Deutschen Bahn ändert sich zum 1. August 2026 etwas: Das Bonusprogramm BahnBonus stellt seine Freifahrtprämien laut der Deutschen Bahn auf ein neues, dynamisches Punktesystem um. Freifahrten, auch für Mitfahrende, gibt es künftig bereits ab 750 Prämienpunkten, allerdings richtet sich die tatsächlich benötigte Punktzahl nach Verbindung, Buchungszeitpunkt und Nachfrage. Besonders günstige Konditionen erhalten demnach Fahrgäste, die früh buchen, kurze Strecken wählen oder in nachfrageschwachen Randzeiten reisen.
Zusätzlich vereinfacht die Bahn die Buchung: Alle nationalen Freifahrten sollen künftig über einen zentralen Zugang verfügbar sein, und Hin- und Rückfahrten sowie erste und zweite Klasse lassen sich künftig einfacher kombinieren.
Markus Maier, Redaktion finanzen.net
Bildquellen: ER_09 / Shutterstock.com, Africa Studio / Shutterstock.com