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Thüga warnt vor WACC-Entscheidung: "Bundesnetzagentur gefährdet

Investitionsfähigkeit der Gasnetzbetreiber" (FOTO)

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München (ots) - Geplante Kapitalverzinsung von 3,76 Prozent liegt unter den

tatsächlichen Finanzierungskosten - Versorgungssicherheit und Umbau der

Energieversorgung unter Druck.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) setzt mit ihrer geplanten Kapitalverzinsung für

Gasverteilnetze ein fatales Signal für die Energieinfrastruktur in Deutschland.

Laut vorgelegtem Entwurf soll der sogenannte WACC für die fünfte

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Regulierungsperiode von 2028 bis 2032 bei 3,76 Prozent liegen. Aus Sicht der

Thüga und ihrer Partnerunternehmen ist dieser Wert nicht geeignet, die

tatsächlichen Finanzierungskosten und Risiken der Netzbetreiber abzubilden.

"Die Bundesnetzagentur macht eine Rechnung auf, die mit der Realität der

Kapitalmärkte nichts zu tun hat. Wer Investitionen in die Energieinfrastruktur

erwartet, muss Rahmenbedingungen schaffen, die Investitionen ermöglichen. Der

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vorliegende Entwurf leistet genau das nicht. Man sollte sich nicht wundern, wenn

Investitionen ausbleiben", sagt Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorsitzender des

Vorstands der Thüga AG.

3,76 Prozent treffen auf mehr als 4 Prozent Finanzierungskosten

Problematisch ist die Berechnung der Fremdfinanzierungskosten: Für den

Fremdkapitalanteil der bestehenden Gasnetze unterstellt die BNetzA einen

Zinssatz von 2,43 Prozent. Tatsächlich liegen die Finanzierungskosten für neue

Bankdarlehen derzeit deutlich darüber. Die BNetzA betrachtet bei ihrer

Berechnung die Zinsentwicklung der vergangenen sieben Jahre und schreibt das

Ergebnis für die Zukunft fest. Damit werden sowohl steigende wie sinkende

Finanzierungskosten nur mit erheblicher Verzögerung berücksichtigt. Die

Finanzierung von Netzinvestitionen funktioniert mit vergleichsweise kurzen

Zinsbindungen. Das heißt: Gerade die in der Niedrigzinsphase aufgenommenen

Kredite stehen jetzt zur Refinanzierung an.

"Die BNetzA rechnet mit einem Zinssatz aus der Vergangenheit und schreibt ihn

für die Zukunft fest. Hier liegt das Kernproblem. Gerade in einem Umfeld

steigender Zinsen lassen sich Netze nicht mit Finanzierungskonditionen der

Vergangenheit bauen. Das ist wirtschaftlich nicht tragfähig", so Alsheimer. Die

Folge: Die Erlöse der Netzbetreiber reichen zunehmend nicht aus, um ihre

tatsächlichen Finanzierungskosten angemessen abzubilden. Bereits getätigte

Investitionen werden damit wirtschaftlich entwertet.

Ein weiteres Problem liegt aus Sicht der Thüga in einer falschen

Risikoeinschätzung: Die BNetzA senkt den Eigenkapitalzinssatz insbesondere mit

Verweis auf ein vermeintlich geringeres Risiko von Gasnetzen. Das entspricht

nicht der Realität. Politische Ziele, gesetzlicher Rahmen und ökonomische

Voraussetzungen weisen in eine andere Richtung: Gasnetze müssen weiterhin sicher

betrieben und zugleich für neue Energieträger wie Biomethan und Wasserstoff

weiterentwickelt werden. Das erfordert Investitionen - und eine Regulierung, die

diese auch wirtschaftlich ermöglicht.

Investitionen werden im Interesse von Kommunen und Kunden getätigt

Viele dieser Investitionen werden im Interesse von Kommunen und Kunden getätigt,

um Versorgungssicherheit und eine leistungsfähige Infrastruktur zu

gewährleisten. "Wenn Investitionen nicht mehr auskömmlich verzinst werden,

leidet das Vertrauen in die Verlässlichkeit des deutschen Regulierungsrahmens.

Kapital wird dann dorthin fließen, wo die Rahmenbedingungen verlässlicher sind.

Das kann nicht im Interesse der Kommunen und ihrer Kunden sein", sagt Alsheimer.

Viele Verteilnetzbetreiber befinden sich in kommunalem Eigentum. Eine

unzureichende Verzinsung des eingesetzten Kapitals trifft deshalb nicht nur die

Unternehmen selbst, sondern entwertet kommunales Vermögen. Gleichzeitig sinkt

die Innenfinanzierungskraft der Netzbetreiber.

Weniger Erdgas heißt nicht: keine Gasnetze mehr

Thüga warnt davor, den absehbaren Rückgang des Erdgasverbrauchs mit einem Ende

der Gasinfrastruktur gleichzusetzen. Die Netze müssen bis zu ihrer Stilllegung

sicher betrieben und instandgehalten werden. Gleichzeitig müssen Investitionen

in ihre Transformation möglich bleiben - etwa für die Nutzung von Biomethan und

Wasserstoff.

"Gasverteilnetze sichern neben der heutigen Versorgung Innovationen der Zukunft:

Zugang zum Wasserstoffkernnetz für regionale Abnehmer, Biogas, dezentrale

Elektrolyseure und Speicher sowie Versorgung von Wärmenetzen. Daher gefährdet

der Verzinsungsentwurf der Bundesnetzagentur wesentliche

Dekarbonisierungsprojekte und entscheidende Elemente der Energiewende", sagt

Marcus Böske, Geschäftsführer der Energie Südbayern GmbH in München.

Gerade angesichts der aktuellen Bedrohungslage ist eine resiliente

Energieinfrastruktur ein zentraler Faktor für die Sicherheit und

Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Was bei Gas beginnt, könnte bei Strom zum Problem werden

Thüga sieht zudem die Gefahr, dass die Methodik der BNetzA bei der nächsten

Festlegung auch auf die Stromverteilnetze übertragen wird. Dort sind in den

kommenden Jahren Investitionen in dreistelliger Milliardenhöhe erforderlich -

unter anderem für erneuerbare Energien, Speicher, Wärmepumpen, Elektromobilität

und neue industrielle Verbraucher, die über einen Ausbau der Stromnetze ins

Gesamtsystem integriert werden.

"In allen Branchen ist sichtbar, dass erwartete Investitionen ausbleiben, wenn

die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dafür nicht stimmen. Das gilt auch für

die Energieinfrastruktur. Die Transformation der Energieversorgung findet nicht

in Gesetzen oder behördlichen Vorstellungen statt, sondern in den Netzen vor

Ort", erklärt Arnt Meyer, Geschäftsführer der RhönEnergie Fulda GmbH.

Thüga fordert Kurskorrektur

Thüga fordert die BNetzA auf, Methodik und Höhe der Kapitalverzinsung zu

überprüfen und die tatsächlichen Finanzierungskosten sowie das Risiko der

Netzbetreiber angemessen zu berücksichtigen.

"Deutschland braucht mehr und nicht weniger Investitionen in seine

Energieinfrastruktur. Wir brauchen eine Regulierung, die dieses Ziel ermöglicht

und nicht wirtschaftlich unattraktiv macht. Regulierung darf kein

Investitionshemmnis werden", so Alsheimer.

Pressekontakt:

Dr. Detlef Hug

mailto:detlef.hug@thuega.de

Tel. +49 (0) 89-38197-1222

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/18807/6353760

OTS: Thüga AG

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