Rechtsstreit

Bayer-Aktie im Minus: Pharmariese will Roundup-Bundesklagen nach Supreme-Court-Urteil beenden


Bayer-Aktie im Minus: Pharmariese will Roundup-Bundesklagen nach Supreme-Court-Urteil beenden

Bayer stellt sich am morgigen Donnerstag vor Gericht gegen fast 4.000 Klagen und beruft sich auf ein Grundsatzurteil.

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  • Bayer will die gebündelte Bundesklage zu Roundup komplett auflösen lassen
  • Grundlage ist ein Roundup-Urteil des Supreme Court vom Juni 2026
  • Klägeranwälte widersprechen, ein Bundesrichter verlangt mehr Substanz
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Am morgigen Donnerstag tritt Bayer vor Bundesrichter Vincent Chhabria in San Francisco an, um die vollständige Auflösung der dort gebündelten Roundup-Klagen zu erreichen. In dem Sammelverfahren sind knapp 4.000 Klagen vereint, in denen Kläger dem Unkrautvernichter eine krebserregende Wirkung vorwerfen. Bayer stützt sich Reuters zufolge dabei auf ein Grundsatzurteil des Supreme Court vom Juni 2026 und sieht die rechtliche Basis der Bundesklagen komplett entzogen. Einen Tag vor der Anhörung notiert die Bayer-Aktie via XETRA zeitweise 1,71 Prozent tiefer bei 49,95 Euro.

Supreme Court entzieht Klagen die Grundlage

Der Supreme Court hatte im Juni entschieden, dass Kläger Bayer nicht mehr vorwerfen können, das Warnetikett von Roundup habe unzureichend vor Krebsrisiken gewarnt. Die US-Umweltbehörde EPA habe bereits festgestellt, dass eine solche Warnung auf dem Etikett gar nicht vorgeschrieben sei, begründete das Gericht seine Entscheidung. Bayer argumentiert nun in Schriftsätzen an Richter Chhabria, die gebündelte Bundesklage habe nach dem Urteil "keinen Grund mehr zu existieren". Nach Ansicht des Konzerns sind sämtliche weiteren Vorwürfe wie Fahrlässigkeit oder Konstruktionsfehler letztlich nur Varianten des zentralen Warnhinweis-Arguments.

Klägeranwältin widerspricht, Richter fordert Substanz

Die Anwältin der Klägerseite, Robin Greenwald, widerspricht dieser Lesart und hält eine Einstellung des Sammelverfahrens für nicht gerechtfertigt, wie Reuters berichtet. Das Urteil des Supreme Court habe sich ausschließlich auf die Etikettierung bezogen und lasse andere Vorwürfe wie Konstruktionsfehler oder Fahrlässigkeit unberührt, so die Argumentation der Klägerseite. Richter Chhabria selbst zeigte sich in einer Anordnung vom Montag unzufrieden mit den bisherigen Stellungnahmen beider Seiten und forderte sie auf, sich auf komplexe Rechtsfragen einzulassen, statt vorschnell von einer kompletten Einstellung oder Fortsetzung aller Verfahren auszugehen.

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"Overweight"-Einstufung nur Nebenschauplatz

Parallel dazu bestätigte JPMorgan die Einstufung für die Bayer-Aktie mit "Overweight" und einem Kursziel von 50 Euro. Analyst Richard Vosser rechnet für Anfang August mit soliden Quartalszahlen, unveränderte Jahresziele dürften die Markterwartungen bestätigen. Der Kurseinfluss des anstehenden Berichts dürfte sich seiner Einschätzung nach in Grenzen halten.

Worauf Anleger nun achten sollten

Von den rechtlichen Weichenstellungen unberührt bleiben laut Bayer voraussichtlich mehr als 60.000 ähnliche Klagen vor US-Bundesstaatengerichten. Den Großteil davon will der Konzern über einen vorgeschlagenen Vergleich in Höhe von 7,25 Milliarden Dollar beilegen, über den ein Gericht in Missouri im August verhandelt.

Ob Richter Chhabria die gebündelte Bundesklage tatsächlich auflöst oder zumindest Teile davon bestehen lässt, dürfte sich am morgigen Donnerstag zumindest in Ansätzen abzeichnen. Ein zweiter wichtiger Termin folgt im August, wenn das Gericht in Missouri über den vorgeschlagenen Vergleich für die Klagen vor Bundesstaatengerichten entscheidet.

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Benedict Kurschat, Redaktion finanzen.net

Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageempfehlung dar. Die finanzen.net GmbH schließt jegliche Regressansprüche aus.

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DatumRatingAnalyst
08.07.26 Bayer Overweight JP Morgan Chase & Co.
07.07.26 Bayer Hold Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)
06.07.26 Bayer Buy Goldman Sachs Group Inc.
02.07.26 Bayer Buy Deutsche Bank AG
26.06.26 Bayer Kaufen DZ BANK