OLG Hamm sieht Verstöße bei Fernwärme-Preisklauseln von E.ON - Aktie im Blick
Im Streit um Preiserhöhungsklauseln bei der Fernwärme wird der Bundesverband der Verbraucherzentralen voraussichtlich einen Teilerfolg erreichen.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Hamm machte die Vorsitzende Richterin deutlich, dass E.ON als Anbieter wohl unwirksame Preissteigerungsklauseln eingesetzt habe. Diese seien aber je nach Region unterschiedlich ausgefallen.
Der Bundesverband hatte ursprünglich eine sogenannte Verbandsklage gegen E.ON am OLG eingereicht, um gegen die Klauseln in mehreren Bundesländern vorzugehen. Die Vorsitzende Richterin Julia Nolting machte deutlich, dass sie und ihre Richterkollegen zwar unwirksame Klauseln sähen, eine pauschale Ableitung als Grundlage für eine erfolgreiche Verbandsklage sehe das Gericht aber nicht. Vielmehr müsse am Ende jeder Kunde seinen Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Kosten rückwirkend individuell vor den Gerichten einklagen.
Für Hamburg, Nordrhein-Westfalen (Erkrath) und Hessen (Schwalbach) stellte das OLG fest, dass E.ON mutmaßlich bei der Abrechnung von eingekauften Leistungen für die Fernwärme eine andere Formel verwendet habe als beim Verkauf an die Endkunden. Einmal wurden bei den Formeln addiert, einmal multipliziert. Das führte bei den E.ON-Kunden zu sogenannten Hebel-Effekten und damit höheren Preisen. Das OVG kritisierte dies scharf und sprach von Verstößen gegen das Gebot der Kostenorientierung.
Preis wird mit Formel berechnet
Dabei ist umstritten, in welches Verhältnis die Kosten bei der Produktion und die Marktlage auf dem Energiemarkt gestellt werden. Der Gaspreis spielt bei der Berechnung des sogenannten Arbeitspreises eine entscheidende Rolle. E.ON hatte aber zum Beispiel in Hamburg die Fernwärme auch mit Holzpellets produziert. Nach Schilderung eines E.ON-Anwalts hat sich hier die Marktlage nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und den gestiegenen Gaspreisen extrem verändert. Vor Jahren sei Holz noch deutlich teurer gewesen.
Zu einem juristischen Vergleich, also einem Kompromiss, zeigten sich die Streitparteien vor dem OLG nicht bereit. Ein Urteil will das Gericht in Hamm am 12. Oktober verkünden.
Im XETRA-Handel am Montag legte die E.ON-Aktie letztlich 0,14 Prozent auf 17,435 Euro zu.
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HAMM (dpa-AFX)
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Bildquellen: E.ON, PATRIK STOLLARZ/AFP/Getty Images