Russland verlässt Europäische Menschenrechtskonvention im Herbst


STRASSBURG (dpa-AFX) - Nach seinem Austritt aus dem Europarat scheidet Russland zum 16. September als Vertragspartei aus der Europäischen Menschenrechtskonvention aus. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werde alle Fälle gegen Russland prüfen, die sich vor diesem Datum ereignet hätten, hieß es von der Straßburger Institution am Mittwoch.

Werbung

Die Europäische Menschenrechtskonvention sieht vor, dass ein Austritt aus dem Abkommen sechs Monate vorher angekündigt werden muss. Russland hatte sein Austrittsbestreben in der vorherigen Woche bekannt gemacht. Der Europarat schloss Russland in Folge seines Angriffskriegs auf die Ukraine dann aus.

Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde 1950 verabschiedet und trat 1953 in den ersten Ländern in Kraft. Sie soll etwa das Recht auf Leben wahren oder den Schutz vor Diskriminierung sicherstellen. Über die Einhaltung der Konvention wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, an den sich Bürgerinnen und Bürger aus den 46 Mitgliedstaaten des Europarats bei Verstößen wenden können. In den vergangenen Jahren kam ein beachtlicher Anteil der Fälle aus Russland.

Der Europarat und sein Gerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg sind keine Organe der Europäischen Union./rbo/DP/ngu

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.