Schneider dringt auf Grundgesetzänderung für Hitzeschutz


BERLIN (dpa-AFX) - Bundesumweltminister Carsten Schneider hat seine Forderung nach einer Grundgesetzänderung für mehr Handlungsspielraum des Bundes beim Hitzeschutz erneuert. Im ARD-"Morgenmagazin" erklärte der SPD-Politiker, er könne Kommunen zwar in Einzelfällen helfen, etwa durch die Bezahlung von Klimaanpassungsmanagern. Zur Umsetzung der Maßnahmen, wie dem Schaffen von schattigen Plätzen oder dem Aufbrechen der Versiegelung in Städten, sagte er aber: "All das sind Aufgaben, die ich bisher per Grundgesetz ausgeschlossen nicht finanzieren darf, nur mit groben Brücken."

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Er wolle, dass Bund und Länder dort gemeinsam zusammenarbeiten, so Schneider. Dafür brauche man eine sogenannte Gemeinschaftsaufgabe. "Und damit hätte ich auch eine Ausgabekompetenz, das tun zu dürfen und den Ländern und den Gemeinden, Städten auch zu helfen."

In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe in dem Bereich zu prüfen. Schneider hatte jüngst angekündigt, er werde im zweiten Halbjahr einen Vorschlag machen, wie das Grundgesetz entsprechend angepasst werden sollte, um sein Vorhaben umzusetzen. In der Union stieß Schneiders Vorschlag auf Skepsis. Für die nötige Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag./mkk/DP/zb

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