Schweizer Parlament gegen Weiterleitung von Munition an Ukraine


BERN (dpa-AFX) - Die von Berlin beantragte Weitergabe von Schweizer Panzermunition an die Ukraine dürfte verboten blieben. Nach dem Ständerat hat auch die größere Parlamentskammer, der Nationalrat, am Mittwoch einen umfassenden Vorstoß zur Lockerung des Verbots abgelehnt. Gegner argumentieren, dass die Neutralität der Schweiz nicht angetastet werden soll. Das Kriegsmaterialgesetz verbietet es Ländern, eingekaufte Ware an Länder weiterzuleiten, die an einem internationalen Konflikt beteiligt sind.

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Der Nationalrat lehnte es ab, Bewilligungen von Wiederausfuhren zu ermöglichen, wenn die UN-Vollversammlung - wie im Fall des russischen Überfalls auf die Ukraine - einen Angriffskrieg verurteilt. In Ordnung sei es, Wiederausfuhren ausnahmsweise zu bewilligen, wenn nicht die Vollversammlung, sondern der UN-Sicherheitsrat einen Angriffskrieg per Resolution verurteilt. Das ist aber ohnehin bereits möglich, wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagte.

Deutschland und andere Länder haben vergeblich die Erlaubnis zum Weiterleiten von Schweizer Munition an die Ukraine beantragt. Angesichts solcher Weigerungen müssten sich Beschaffer künftig gut überlegen, wo sie Munition einkaufen, sagte der deutsche Finanzminister Christian Lindner (FDP) im Januar beim Weltwirtschaftsforum in Davos in der Schweiz.

Deutschland hat in der Schweiz auch angefragt, um eingemottete Leopard-Panzer zurückzukaufen. Damit sollen Panzer ersetzt werden, die an die Ukraine geliefert werden. Dafür müsste das Parlament sie offiziell "außer Dienst" stellen, aber in dieser Frage zeichnet sich keine Zustimmung ab.

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