Springer und Ex-'Bild'-Chef Reichelt legen Arbeitsrechtsstreit bei


Werte in diesem Artikel
Aktien

85.40 EUR 0.48 EUR 0.57 %

BERLIN (dpa-AFX) - Der Medienkonzern Axel Springer und der frühere "Bild"-Chef Julian Reichelt haben ihren arbeitsrechtlichen Streit beigelegt. Man habe sich außergerichtlich geeinigt, teilte das Medienhaus in Berlin am Dienstag mit. Journalist Reichelt bestätigte das seinerseits auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Werbung

Auf was genau sich die Parteien geeinigt haben, blieb unklar. Springer hatte mit einer Klage beim Arbeitsgericht Berlin die Rückzahlung einer Abfindung verlangt.

Unabhängig von dem Arbeitsrechtsstreit laufen weiterhin die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin auf Grundlage einer Strafanzeige Springers gegen Reichelt wegen des Verdachts des Betrugs. Bis zum Abschluss der Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen dauern an, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf dpa-Anfrage mitteilte.

Reichelt musste im Herbst 2021 als Chefredakteur von Deutschlands größter Boulevard-Zeitung "Bild" gehen. Hintergrund waren Vorwürfe des Machtmissbrauchs in Verbindung mit einvernehmlichen Beziehungen zu Mitarbeiterinnen gewesen. Es hatte dazu auch konzerninterne Untersuchungen bei Springer gegeben. Der Journalist selbst hatte von einer "Schmutzkampagne" gegen ihn gesprochen und Vorwürfe immer wieder zurückgewiesen.

Werbung

In dem arbeitsrechtlichen Verfahren hatte es im Juni am Arbeitsgericht einen ersten Gütetermin gegeben, um eine mögliche Einigung auszuloten. Damals hatten die Parteien aber gegensätzliche Positionen vertreten.

Springer warf Reichelt Vertragsverstöße im Zusammenhang mit seinem Ende bei dem Medienhaus vor. Der Journalist soll demnach Konzern-Informationen nach außen gegeben haben, obwohl man vereinbart hätte, dass er diese mit seinem Weggang löscht. Auf Grundlage dieser Vereinbarung sei ihm damals die Abfindung - nach früheren Gerichtsangaben zwei Millionen Euro - ausgezahlt worden.

Der Verleger der "Berliner Zeitung" und damit eines konkurrierenden Medienhauses, Holger Friedrich, hatte über ein Interview öffentlich bekanntgemacht, dass er von Reichelt kontaktiert worden sei. Er habe sich dann an Springer gewandt.

Werbung

Reichelt hatte auf die Klage Springers mit einer sogenannten Widerklage reagiert und seinerseits Forderungen gestellt. Es ging um Einsicht in Dokumente rund um das betriebsinterne Verfahren zu den Vorwürfen gegen Reichelt. Er wollte zudem in dem Zusammenhang Schadenersatz in Höhe von mindestens 1000 Euro.

Während es von Reichelt kein Statement zu der jetzt getroffenen Einigung gab, teilte Springer unter anderem dies mit: Man begrüße die außergerichtliche Einigung, da sie Kernanliegen der Klage erfülle und eine womöglich langfristige gerichtliche Auseinandersetzung erspare. Bezüglich des Inhalts der Einigung habe man Vertraulichkeit vereinbart. Zudem hieß es: "Im Falle zukünftiger Verstöße gegen den Abwicklungsvertrag, der im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Julian Reichelt geschlossen wurde, oder gegen die jetzt erzielte Einigung behält sich Axel Springer vor, erneut rechtliche Schritte einzuleiten und Ansprüche des Unternehmens geltend zu machen."/rin/DP/men

Aktuelle KKR Aktie News

Werbung

KKR Analysen

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für KKR nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"
Datum Rating Analyst
05.08.19 KKRCo Equal Weight Barclays Capital

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.