Stabilitätsrat: Überschreitung der Defizitgrenze auch 2021 zulässig
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Stabilitätsrat von Bund und Ländern hält die Überschreitung der Defizitobergrenze in der gegenwärtigen Ausnahmesituation auch 2021 für zulässig. Das erklärte das Finanzministerium nach Beratungen des Gremiums, das über die Einhaltung der Finanzregeln wacht. "Zurzeit hält es der Stabilitätsrat für geboten, die Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen zur Begrenzung der ökonomischen Auswirkungen der Pandemie fortzuführen und die Volkswirtschaft rasch wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen", hieß es in einer Pressemitteilung.
Der Stabilitätsrat stelle auf dieser Basis fest, "dass die Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits bis 2022 in zulässiger Weise überschritten wird". Für die Jahre 2020 und 2021 werde jeweils ein Saldo von rund minus 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) erwartet, der sich im Jahr 2022 auf rund minus 1,25 Prozent des BIP verbessern dürfte. Unter normalen Bedingungen wäre laut europäischer Vorgabe ein jährliches Defizit von höchstens 0,5 Prozent des BIP einzuhalten.
Der Stabilitätsrat begrüßte aber die erfolgte Aussetzung der europäischen Vorgaben auch für 2021 und hielt "die Überschreitung der Defizitgrenze daher auch im kommenden Jahr für zulässig". Mit dem erwarteten Abbau des gesamtstaatlichen strukturellen Finanzierungsdefizits um mehr als rund 0,5 Prozent des BIP im Jahr 2022 werde der Richtwert der europäischen Haushaltsüberwachung für den Defizitabbau erfüllt. Für die Jahre 2023 und 2024 erwartet der Stabilitätsrat den Angaben zufolge, dass die Defizitgrenze von 0,5 Prozent des BIP wieder eingehalten wird.
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October 28, 2020 04:57 ET (08:57 GMT)