UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien


NEW YORK (dpa-AFX) - Der UN-Sicherheitsrat hat die anhaltenden Angriffe der Huthi-Miliz auf Saudi-Arabien scharf verurteilt. Die 15 Mitglieder des mächtigsten UN-Gremiums erklärten ihre Solidarität mit dem Königreich, welches das Recht auf Selbstverteidigung habe, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. Die vom Iran unterstützten Rebellen forderten sie auf, die militärische Eskalation unverzüglich einzustellen.

Werbung

Die Huthi-Miliz hatte in der vergangenen Woche in einer Blitzoffensive die Westküste des Jemens eingenommen und sich damit Zugriff auf die wichtige Meerenge Bab al-Mandab am Eingang zum Roten Meer verschafft. Saudi-Arabien gerät seit der neuen Eskalation im Jemen-Krieg wieder unter Beschuss aus dem südlichen Nachbarland.

Der Sicherheitsrat verurteilte die Angriffe auf die Handelsschifffahrt im Roten Meer und in der Meerenge und forderten etwa "praktische Zusammenarbeit", auch mit der jemenitischen Regierung, um den Zugang der Huthis zu Waffen und anderem militärischem Inventar zu unterbinden. Die Staaten verurteilten auch die militärische Eskalation im Jemen selbst "auf das Schärfste" angesichts von Berichten über Tote, Verletzte und mehr als 125.000 Vertriebene.

Die Huthi hatten den Nordjemen samt der Hauptstadt Sanaa 2014 überrannt und kontrollieren dort inzwischen große Gebiete. Saudi-Arabien bekämpft die Miliz seit mehr als zehn Jahren an der Seite der international anerkannten Regierung und führt dazu ein Militärbündnis im Jemen an./apo/DP/zb

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.