Aktien von Mercedes-Benz, BMW & VW im Blick: US-Senat macht Ernst mit Regeln gegen chinesische Autotechnik
Ein Gesetzentwurf im US-Senat soll die Einfuhr chinesischer Fahrzeugtechnik dauerhaft blockieren, und ausgerechnet ein deutscher Autobauer könnte davon direkt betroffen sein.
Werte in diesem Artikel
- Der Handelsausschuss des US-Senats billigt Regeln gegen Chinas Autotechnik
- Mercedes gilt wegen chinesischer Anteile als besonders betroffen von der Regel
- Bis zum Gesetz sind noch Senatsplenum und drei Hausausschüsse zu passieren
Aktien von Mercedes-Benz, BMW und VW im Fokus
Der Handelsausschuss des US-Senats hat am 15. Juli den Weg für ein Gesetz freigemacht, das bestehende Beschränkungen für vernetzte Fahrzeugtechnik aus China dauerhaft ins Gesetzbuch schreiben soll, und rückt damit auch die Aktien der Mercedes-Benz Group, von BMW und von Volkswagen in den Blick der Anleger. Der Connected Vehicle Security Act zielt direkt nur auf Technik aus China, Russland, Iran und Nordkorea, doch eine im Entwurf enthaltene Beteiligungsschwelle könnte ausgerechnet die Mercedes-Benz Group treffen, an der chinesische Staats- und Investoreninteressen einen zweistelligen Prozentanteil halten.
Vom Verwaltungserlass zum dauerhaften Gesetz
Die Grundlage ist nicht neu. Bereits im Januar 2025 hatte das US-Handelsministerium per Verordnung den Import und Verkauf vernetzter Fahrzeuge mit Software oder Hardware aus China und Russland untersagt, mit Fristen ab 2027 für Software und ab 2030 für Hardware. Genau diese Regel will der Connected Vehicle Security Act nun in ein Gesetz überführen, das eine künftige Regierung nicht mehr im Alleingang kippen kann. Der von den Senatoren Bernie Moreno und Elissa Slotkin eingebrachte Entwurf wird von der Gewerkschaft UAW, von General Motors, Ford und der Branchenvereinigung CAR Coalition unterstützt. Am 15. Juli billigte der Handelsausschuss unter Vorsitz von Ted Cruz den Gesetzentwurf mit den Kennungen S.4429 im Senat und H.R.8730 im Repräsentantenhaus.
Warum ausgerechnet Mercedes im Visier steht
Der Entwurf enthält eine Klausel, die ausländische Beteiligungen ab 15 Prozent an einem Automobilhersteller einschließt. Yahoo News und das Magazin Quartz berichteten, dass chinesische Staats- und Investoreninteressen schätzungsweise 20 Prozent an der Mercedes-Benz Group halten, womit der Stuttgarter Autobauer über diese Schwelle rutschen könnte. BMW und Volkswagen kennen ein vergleichbares Beteiligungsrisiko bislang nicht, gelten aber ebenfalls als Beobachtungsfall, weil jede neue Vorgabe zu ausländischen Anteilen an Autoherstellern Präzedenzwirkung für den gesamten europäischen Sektor entfalten kann. Wie ernst Washington die bestehende Regel bereits nimmt, zeigt der Fall Polestar: Der von Geely kontrollierte Hersteller verlor den Zugang zum US-Markt und musste rund 32 Händler aufgeben.
Der eigentliche Konkurrenzdruck liegt in Europa
Für die deutschen Hersteller wiegt der eigentliche Wettbewerbsdruck aus China ohnehin weniger in Washington als zu Hause. Die Beratungsgesellschaft AlixPartners rechnet damit, dass chinesische Marken ihren Anteil am europäischen Markt bis 2030 auf 16 Prozent steigern, früher als frühere Prognosen erwartet hatten. In Deutschland verkauften chinesische Hersteller im ersten Halbjahr 2026 gut 38.000 Elektroautos und lagen damit fast gleichauf mit BMWs eigenen 39.772 Einheiten. Das Center of Automotive Management hält in seiner Analyse fest: "Die Anteile von Volkswagen, Stellantis, Mercedes und Renault an Elektroautos liegen unter dem Marktschnitt." Während BYD und Leapmotor, der Partner von Stellantis, kräftig zulegen, hinkt die deutsche Kernflotte beim Elektroanteil dem Gesamtmarkt hinterher.
Was als Nächstes ansteht
Mit dem Votum des Handelsausschusses ist der Connected Vehicle Security Act noch kein Gesetz. Es fehlt die Abstimmung im Plenum des Senats, und die Schwesterversion im Repräsentantenhaus muss noch drei Ausschüsse durchlaufen, darunter die für Energie und Handel sowie für Außenpolitik zuständigen Gremien, bevor beide Kammern ihre Fassungen angleichen können. Zeitlich drängt vor allem die für 2027 vorgesehene Softwarefrist der zugrunde liegenden Verordnung. Bis eine endgültige Fassung vorliegt, bleibt offen, ob die Beteiligungsschwelle in ihrer jetzigen Form Bestand hat oder im weiteren Verfahren noch angepasst wird.
Anleger, die die drei deutschen Autowerte im Blick behalten, sollten in den kommenden Wochen vor allem auf den Zeitpunkt der Senatsabstimmung im Plenum sowie auf mögliche Stellungnahmen aus Stuttgart, München und Wolfsburg zur Beteiligungsschwelle achten.
Benedict Kurschat, Redaktion finanzen.net
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