Verleger-Klage gegen Dortmunder Stadtportal bleibt wohl erfolglos


KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Streit um journalistische Inhalte auf dem Internetportal der Stadt Dortmund zeichnet sich in letzter Instanz eine Entscheidung zugunsten der Kommune ab. Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) gehen nach ersten Beratungen davon aus, dass der klagende Verlag für ein Verbot zum Beispiel einen Leserverlust wegen der Konkurrenz hätte nachweisen müssen. Auf einzelne unzulässige Beiträge allein komme es wohl nicht an, sagte der Vorsitzende Jörn Feddersen in der Karlsruher Verhandlung am Donnerstag. Das Urteil soll in den nächsten Wochen verkündet werden.

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Das Dortmunder Medienhaus Lensing ("Ruhr Nachrichten") hatte die Stadt verklagt, weil sich die Seite "dortmund.de" nicht auf amtliche Mitteilungen beschränkte, sondern unter anderem auch über Sportereignisse berichtete und Bürgerinnen und Bürger porträtierte. Das Landgericht Dortmund hatte dem Verlag zunächst Recht gegeben, aber das Oberlandesgericht Hamm hatte in zweiter Instanz anders entschieden. Nun deutet vieles darauf hin, dass der BGH die Revision des Verlags gegen dieses Urteil zurückweisen dürfte. (Az. I ZR 97/21)/sem/DP/ngu

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