Virtuelle Hauptversammlung wird zur Dauerlösung


BERLIN (dpa-AFX) - Aktiengesellschaften dürfen ihre Hauptversammlung auch in Zukunft als reine Online-Veranstaltung durchführen. Mit dieser Entscheidung machte der Bundestag am frühen Freitagmorgen eine Sonderregelung aus der Frühzeit der Corona-Pandemie zur Dauerlösung und übertrug sie gleichzeitig auf die Generalversammlung von Genossenschaften. Der FDP-Abgeordnete Thorsten Lieb sprach in der Debatte von einem zentralen Baustein zur umfassenden Digitalisierung und Modernisierung des Gesellschaftsrechts.

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Die virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre wird allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft: So muss etwa sichergestellt sein, dass die gesamte Versammlung in Bild und Ton übertragen wird. Im Gegensatz zum Pandemie-Provisorium stärkt das jetzt beschlossene Gesetz zudem die Aktionärsrechte - etwa durch die Möglichkeit, ohne Voranmeldung zu reden oder spontane Gegenanträge zu stellen./ax/DP/zb

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