Wiesbadener Prozess um 'Cum-Ex'-Aktiendeals beginnt im Oktober


WIESBADEN (dpa-AFX) - Vor dem Landgericht Wiesbaden soll im Oktober einer der zentralen Prozesse zur strafrechtlichen Aufarbeitung von "Cum-Ex"-Aktiendeals beginnen. Die Wirtschaftsstrafkammer will vom 20. Oktober an über die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt verhandeln, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte (Az.: 6 KLs - 1111 Js 27125/12).

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Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im Mai 2018 ihre Anklage gegen einen aus Hessen stammenden Anwalt sowie fünf ehemalige Mitarbeiter einer Bank öffentlich gemacht. Es war die bundesweit erste Anklage zu den Aktiengeschäften zu Lasten der Staatskasse, die seit Jahren bundesweit Ermittler beschäftigen. Den Angeklagten wird schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen. Dafür drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Milliarden zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Im bundesweit ersten "Cum-Ex"-Strafprozess hatte das Landgericht Bonn solche Aktiengeschäfte als Straftat gewertet. Die Bonner Richter verurteilten im März zwei britische Aktienhändler, die als Kronzeugen umfassend zur Aufklärung beigetragen hatten, zu Bewährungsstrafen. Die Privatbank M.M. Warburg sollte als sogenannte Einziehungsbeteiligte 176 Millionen Euro zahlen. Die Bank legte Revision ein, somit landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

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Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat zwei weitere Anklagen zu "Cum-Ex" eingereicht. Auch andere Staatsanwaltschaften - vor allem die Kölner - ermitteln seit Jahren zu dem Komplex.

/ben/DP/zb

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