Bund setzt auf schnelle Karlsruher Entscheidung zu EU-Aufbaufonds


Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Nach dem Stopp des Ratifizierungsprozesses zum EU-Eigenmittelbeschluss und damit zur Finanzierung des EU-Aufbaufonds durch das Bundesverfassungsgericht hat das Finanzministerium die Möglichkeit einer schnellen Entscheidung der Karlsruher Richter betont. "Das Verfahren liegt jetzt tatsächlich in der Hand des Bundesverfassungsgerichtes", sagte Ministeriumssprecherin Kristina Wogatzki bei einer Pressekonferenz in Berlin.

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Das Verfassungsgericht entscheide "über den weiteren Verfahrensgang" und die Schnelligkeit, mit der der Vorgang behandelt werde. "Aber dem Bundesverfassungsgericht ist wahrscheinlich die Dimension klar", hob die Sprecherin hervor. Sie erinnerte daran, dass es im Jahr 2012 bereits ein Eilrechtsverfahren zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gegeben habe, das innerhalb von drei Monaten abgeschlossen worden sei. "Es ist durchaus auch möglich, dass es sehr schnell gehen kann", betonte Wogatzki.

Regierungssprecher Steffen Seibert wies bei derselben Pressekonferenz zudem darauf hin, dass es für das entsprechende Gesetz im Bundestag und Bundesrat eine "breite parlamentarische Unterstützung" gebe. Der Bundesrat hatte am Freitag den am Vortag vom Bundestag mit breiter Mehrheit getroffenen Beschluss einstimmig gebilligt. Später am Freitag hatte aber das Verfassungsgericht entschieden, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz zum EU-Eigenmittelbeschluss wegen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vorerst nicht unterzeichnen darf.

Das Gesetz ist die Grundlage für die Umsetzung des EU-Wiederaufbauplans und soll die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung des 750 Milliarden Euro schweren Aufbaufonds möglich machen. Um insgesamt in Kraft zu treten, muss der Eigenmittelbeschluss von allen 27 EU-Staaten ratifiziert sein. Erst dann können Mittel fließen.

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March 29, 2021 07:34 ET (11:34 GMT)

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