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Steuervorteile für Nachhilfeunterricht: Das gilt es zu wissen

02.03.26 23:18 Uhr

Nachhilfe von der Steuer absetzen? Diese Steuervorteile sollten Eltern kennen | finanzen.net

Nachhilfe für die eigenen Kinder ist in aller Regel nicht steuerlich absetzbar. Dennoch gibt es besondere Umstände, unter denen das Finanzamt Ausnahmen macht. Welche Situationen in Betracht kommen, zeigt ein Blick auf die steuerlichen Regelungen.

Ausnahmesituation beruflich bedingter Umzug

In den meisten Fällen lässt sich Nachhilfe nicht steuerlich geltend machen. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn Nachhilfeunterricht erforderlich wird, weil ein berufsbedingter Umzug der Eltern einen Schulwechsel notwendig macht und das Kind in der neuen Schule Probleme hat, den Lernanschluss zu finden. In diesem Fall können Nachhilfekosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) erklärt. Voraussetzung ist jedoch, "dass die Eltern die berufliche Notwendigkeit des Umzugs beim Finanzamt belegen können", betont die VLH. Die Höhe des absetzbaren Betrags hängt vom Zeitpunkt des Umzugs ab: Für Umzüge ab dem 1. März 2024 liegt der Höchstbetrag bei 1.286 Euro, so steuertipps.de.

Ausnahmesituation Lernschwäche

Eine zweite Möglichkeit ergibt sich, wenn die Nachhilfe aufgrund einer anerkannten Lernschwäche wie beispielsweise Legasthenie notwendig ist und diese durch ein ärztliches oder amtsärztliches Attest belegt wird. In diesem Fall können die Aufwendungen laut VLH als außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt werden. Wichtig ist, dass das Attest vor Beginn der Maßnahmen beim Finanzamt eingereicht wird, da nachträglich ausgestellte Nachweise nicht akzeptiert werden.

Wichtige Hinweise

Nachhilfeunterricht ist grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Nur wenn ein beruflich bedingter Umzug die Nachhilfe erforderlich macht, oder eine Lernschwäche medizinisch attestiert ist, können Eltern Kosten geltend machen. In beiden Fällen sollten Umstände und Nachweise möglichst lückenlos dokumentiert sein, um diese Ausnahmen beim Finanzamt durchzusetzen.

Redaktion finanzen.net

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