Mögliche Zusatz­beiträge

Krankenkassen: Neue Finanzierung


Union und SPD haben im Bundestag eine Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen.

Der allgemeine Beitragssatz sinkt zum 1. Januar 2015 faktisch von 15,5 auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. 7,3 Prozent zahlt der Arbeitnehmer, 7,3 Prozent der Arbeitgeber. Oberhalb dieses Grund­beitrags können die Kassen vom Arbeitnehmer künftig prozentuale Zusatz­beiträge erheben. Pauschale Zusatz­beiträge, wie sie in der Vergangenheit ­erhoben wurden, dürfen klamme Krankenkassen künftig nicht mehr eintreiben, gleichzeitig dürfen keine Boni mehr an Mitglieder ausgeschüttet werden.

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Experten erwarten, dass fast alle Kassen von den neuen, einkommensabhängigen Zusatzbeiträgen Gebrauch machen werden. Im Vergleich zu den heutigen Belastungen zeichnen sich im Schnitt allenfalls im ersten Halbjahr 2015 Entlastungen ab. (Redaktion Euro am Sonntag)

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