Einstimmiger Beschluss

Verfassungsrichter weisen Beschwerde gegen Mietpreisbremse ab


Verfassungsrichter weisen Beschwerde gegen Mietpreisbremse ab

Die Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß.

Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde einer Vermieterin aus Berlin ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Sie war wegen Überschreitung der Mietpreisgrenze zu Rückzahlungen verurteilt worden. In dem einstimmigen Beschluss einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts hieß es, weder das Eigentumsrecht noch die Vertragsfreiheit oder der Grundsatz der Gleichbehandlung seien verletzt. "Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken." Deshalb sei der Eingriff in das Eigentumsrecht verhältnismäßig.

Werbung

Neben der Verfassungsbeschwerde der Vermieterin hatte auch das Landgericht Berlin verfassungsrechtliche Zweifel an dem Gesetz von 2015 geäußert und deshalb den Karlsruher Verfassungsrichtern das Gesetz zur Prüfung vorgelegt. Diese Vorlagen wurden jedoch ohne inhaltliche Entscheidung als unzulässig verworfen, weil sie nicht hinreichend begründet gewesen seien.

(AZ: 1 BvR 1595/18 und 1 BvL 1/18 und 1 BvL 4/18)

Karlsruhe (Reuters)

Bildquellen: Istockphoto, Alena Brozova / Shutterstock.com

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.