Aktien von Meta und Snap im Plus: Social-Media-Verbot - Prien setzt auf App und Aufklärung - Meta haftet für Fake-Werbung
Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) setzt beim geplanten Social-Media-Verbot für unter 13-Jährige auf eine Gesamtstrategie aus Alterskontrollen, mehr Medienkompetenz für Kinder sowie Aufklärung für Eltern.
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Wichtig sei zudem eine klare gesellschaftliche Norm, wonach Kinder unter drei Jahren keine Bildschirmzeiten und keinen Zugang zu digitalen Angeboten haben sollten, sagte Prien im ZDF-Morgenmagazin.
Für die geplante Altersgrenze brauche es eine wirksame technische Altersverifikation - das werde über eine App laufen, sagte Prien. Die Lösung müsse datensparsam und datenschutzkonform sein. Über die Altersverifikation sollten keine Daten ins Netz gelangen. Die Verantwortung für den Schutz Minderjähriger liege aber in erster Linie bei den Plattformen.
Prien kündigte zudem eine deutsche Übergangslösung an: "Wir werden im Oktober-Eckpunkte für eine deutsche Übergangsgesetzgebung vorlegen." Unter anderem solle das Jugendschutzrecht verschärft und Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Die Bundesregierung wolle eng mit der EU-Kommission zusammenarbeiten.
Kinder und Jugendliche unter 13 Jahren sollen nach dem Willen von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen künftig in der EU von sozialen Medien wie TikTok, Snapchat und Instagram ausgeschlossen werden. Jugendliche ab 13 Jahren sollen zunächst nur auf eine Stunde täglich begrenzte sowie von Eltern eingerichtete und beaufsichtigte "Mini-Konten" nutzen dürfen. Eigene Nutzerkonten sollen grundsätzlich erst ab 15 Jahren möglich sein.
Urteil: Meta haftet für Fake-Werbung auf Instagram & Co
Der US-Techriese Meta haftet laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt für Fake-Werbung auf seinen Social-Media-Plattformen Instagram oder Facebook. Dabei geht es um betrügerische Anzeigen mit dem Logo des Ratgeberportals "Finanzfluss" und Bildern seines bekannten Gründers. Meta habe die Veröffentlichung und Verbreitung der Fake-Werbung zu unterlassen, wie die Wettbewerbskammer entschied (Az.: 2-06 O 234/25). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatten mehrere Medien über die Entscheidung berichtet.
Meta könne sich nicht damit entlasten, es habe keine Kenntnis von der Fake-Werbung gehabt, erläuterte das Gericht unter Verweis auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Demnach hafte ein Diensteanbieter dann, wenn er Kontrolle über die Inhalte ausübe. Nach Einschätzung der Kammer am Landgericht Frankfurt entscheide Meta darüber, in welcher Rangfolge und zu welchem Zeitpunkt Anzeigen erscheinen. "Und die Beklagte steuert die Ausspielung von Nutzerinhalten in den Feeds der Nutzer durch Algorithmen."
Kläger: "Das Urteil geht in die richtige Richtung"
In dem Rechtsstreit ging es um gefälschte Profile und Werbeanzeigen, die mit Gesicht und Namen des Gründers der Ratgeberplattform "Finanzfluss", Thomas Kehl, für betrügerische Geldanlagen warben. "Das Urteil geht in die richtige Richtung", teilte Kehl mit. "Es ist ein wichtiger Schritt zum Schutz vor weit verbreitetem Finanzbetrug, von dem immer mehr Menschen betroffen sind."
Meta wurde nach Angaben des Landgerichts außerdem verpflichtet, dem Kläger die Schäden zu ersetzen, die aus der Verbreitung auch sinngleicher Fake-Werbungen künftig entstehen. Zudem müsse das Unternehmen ihm Auskunft über die Fake-Werbung auf Instagram oder Facebook erteilen und über die dadurch generierten Einnahmen informieren.
Meta überprüft weitere Schritte
Ein Metasprecher erklärte, sein Unternehmen lehne diese Entscheidung mit allem Respekt ab. "Wir prüfen derzeit weitere Schritte. Betrüger sind hartnäckige Kriminelle, die immer ausgefeiltere Taktiken anwenden, um Menschen online ins Visier zu nehmen, und wir haben in diesem Fall erhebliche Maßnahmen ergriffen - darunter proaktive Erkennungsmaßnahmen und die Entfernung gemeldeter Inhalte."
Meta investiere in fortschrittliche KI, Tools und Partnerschaften, um Betrüger zu stoppen, sagte der Sprecher. "Im vergangenen Jahr haben wir über 159 Millionen betrügerische Anzeigen aufgedeckt und entfernt, davon 92 Prozent noch bevor sie uns gemeldet wurden. Wir werden die Überprüfung von Werbekunden, die Gesichtserkennung und die KI-gestützte Erkennung weiter ausbauen, um Menschen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens davor zu schützen, dass ihr Bild missbraucht wird."
Bereits im März 2025 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Rechte von Betroffenen in einem Verfahren des Mediziners und Moderators Eckart von Hirschhausen gegen Meta gestärkt: Demnach reicht es nicht aus, gemeldete betrügerische Deepfake-Werbungen lediglich im Einzelfall zu löschen. Die Richter verpflichteten den Konzern, nach einem konkreten Hinweis auch eigenständig nach sinngleichen Fälschungen zu suchen und diese zu entfernen.
Im vorbörslichen NASDAQ-Handel zeigt sich die Meta-Aktie zeitweise 1,19 Prozent stärker bei 681,35 US-Dollar, während die Snap-Aktie 3,15 Prozent auf 5,90 US-Dollar gewinnt.
dpa-AFX
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