Bankenverband: Reform der privaten Einlagensicherung beschlossen


Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Die Delegiertenversammlung des Bankenverbandes hat heute dem Vorschlag des Vorstandes zur Reform der freiwilligen Einlagensicherung zugestimmt. Damit könne die Reform wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, gab der Bundesverband deutscher Banken bekannt. Mit der umfassenden Reform stellten die privaten Banken die Einlagensicherung grundlegend neu auf. Ziel sei es, das Sicherungssystem dauerhaft leistungsfähig auszurichten und auf seine Kernaufgabe zu konzentrieren: den Schutz von Sparerinnen und Sparern sowie von Unternehmen. Damit einher gingen künftig Sicherungsgrenzen, die sich am Bedarf der Einleger orientierten. Für private Sparer ändere sich in der Regel durch die Reform nichts - ihre Einlagen seien weiterhin in voller Höhe geschützt.

Werbung

Die Reform sieht den Angaben zufolge vor, dass ab dem 1. Januar 2023 professionelle Einleger wie beispielsweise Versicherungen, Investmentgesellschaften und öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten nicht mehr geschützt werden. Einlagen von Bund, Ländern, Kommunen, ebenso wie die von Banken, Finanzinstitutionen und Wertpapierfirmen seien schon bisher nicht von der Einlagensicherung abgedeckt worden.

Ab 2023 gälten zudem erstmals betragsmäßige Obergrenzen für den Schutzumfang. Diese orientierten sich am Schutzbedarf der Einleger und würden bis zur vollen Umsetzung der Reform im Jahr 2030 angepasst: So beträgt der Schutzumfang für private Sparer, Stiftungen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts ab dem Jahr 2023 laut Bankenverband 5 Millionen Euro, ab dem Jahr 2025 demnach 3 Millionen und ab dem Jahr 2030 eine Million Euro.

Die Einlagensicherung werde konsequent auf Deutschland fokussiert - Einlagen, die außerhalb Deutschlands über ausländische Niederlassungen von Mitgliedsinstituten eingeworben werden, werden demnach künftig nicht mehr geschützt. Voll wirksam wird die Reform laut dem Verband erst nach einer Übergangsphase von acht Jahren.

Werbung

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/hab

(END) Dow Jones Newswires

April 04, 2022 11:22 ET (15:22 GMT)

Werbung