Berufungsgericht

J&J-Anleger unbeeindruckt: Gericht senkt im Babypuder-Fall Strafe für Johnson & Johnson


J&J-Anleger unbeeindruckt: Gericht senkt im Babypuder-Fall Strafe für Johnson & Johnson

Der US-Pharma- und Konsumgüterkonzern Johnson & Johnson (J&J) kommt im Rechtsstreit um angeblich krebserregende Körperpflegeprodukte deutlich glimpflicher davon.

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Ein Berufungsgericht in US-Bundesstaat Missouri senkte die im Juli 2018 von einer Geschworenenjury verhängten Schadenersatz- und Strafzahlungen am Dienstag von 4,7 Milliarden auf 2,1 Milliarden Dollar (1,9 Mrd Euro).

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Geklagt hatten 22 an Eierstockkrebs leidende Frauen. Sie machen J&J-Produkte wie das Körperpuder "Baby Powder" für ihre Erkrankungen verantwortlich und warfen dem Konzern vor, Gesundheitsgefahren verschwiegen zu haben. Johnson & Johnson wies die Vorwürfe zurück, doch der Schuldspruch wurde im Berufungsverfahren aufrechterhalten. Das Unternehmen ist mit Tausenden weiteren US-Klagen konfrontiert.

Im Handel an der NYSE zeigte sich die J&J-Aktie darauf recht unbeeindruckt und gab leicht um 0,37 Prozent auf 142,86 US-Dollar nach.

/mis

ST. LOUIS (dpa-AFX)

Bildquellen: josefkubes / Shutterstock.com

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