BGH prüft: Ist Schummel-Software für Computerspiele zulässig?


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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Frage, inwieweit Computerspiele gegen nachträgliche Manipulation geschützt sind, beschäftigt seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH). Dabei geht es um sogenannte Cheat-Programme, mit deren Hilfe die Spieler bestimmte Beschränkungen umgehen können - zum Beispiel den "Turbo" in einem Rennspiel unbegrenzt nutzen. "Cheat" ist ein englisches Verb und bedeutet schummeln oder betrügen. Der Playstation-Hersteller Sony fordert von den Entwicklern und Verkäufern einer solchen Software Schadenersatz. Rechtlich ist das von der Frage abhängig, ob das Spiel "umgearbeitet" wurde. Das wäre laut Urheberrechtsgesetz verboten.

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Zuletzt hatte das Hamburger Oberlandesgericht die Klage von Sony abgewiesen, weil lediglich in den Ablauf des Spiels eingegriffen werde - die Computerbefehle selbst würden unverändert bleiben. In der Karlsruher Verhandlung zeichnete sich ab, dass der BGH diese Sichtweise möglicherweise bestätigen könnte. Da EU-Recht berührt ist, wurde aber auch erwogen, zunächst noch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einzuschalten. Die Entscheidung wird in den nächsten Wochen bis Monaten verkündet. (Az. I ZR 157/21)/sem/DP/stk

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20.08.12 Sony neutral Citigroup Corp.
14.08.12 Sony neutral Citigroup Corp.
16.07.12 Sony hold Deutsche Bank AG
11.07.12 Sony neutral Citigroup Corp.
11.06.12 Sony equal-weight Morgan Stanley

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