BGH urteilt im VW-Dieselskandal zu Schadenersatz nach Autoverkauf


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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Dienstag (12.00 Uhr) zwei neue Urteile im VW-Abgasskandal. Diesmal geht es in Karlsruhe um die Frage, ob Diesel-Kläger auch dann Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn das Auto inzwischen weiterverkauft ist.

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Die eine Klägerin hatte ihren VW mit dem Skandalmotor EA189 im laufenden Verfahren für rund 4500 Euro verkauft. VW ist der Ansicht, dass die Sache damit erledigt ist: Die Frau habe einen marktgerechten Preis erzielt. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hatte entschieden, dass der Frau Schadenersatz zustehe - es komme allein darauf an, ob das Auto beim Kauf mangelhaft gewesen sei. Volkswagen sind nach eigenen Angaben rund 1000 ähnliche Fälle bekannt. (Az. VI ZR 575/20)

Im anderen Fall hatte der Kläger seinen VW bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben und zusätzlich eine "Wechselprämie" von 6000 Euro bekommen. Hier hatte zuletzt das OLG Oldenburg entschieden, dass diese Summe nicht vom Schadenersatz-Anspruch abzuziehen sei. (Az. VI ZR 533/20)/sem/DP/nas

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Datum Rating Analyst
23.09.26 Volkswagen (VW) vz Market-Perform Bernstein Research
22.09.26 Volkswagen (VW) vz Buy Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)
22.09.26 Volkswagen (VW) vz Market-Perform Bernstein Research
21.09.26 Volkswagen (VW) vz Neutral UBS AG
21.09.26 Volkswagen (VW) vz Buy Jefferies & Company Inc.

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