Bundesregierung: Länder sollten Maßnahmen nicht zu zögerlich umsetzen


Die Regierungschefs der Länder sollten bei ihren Verordnungen für den Teil-Lockdown im November aus Sicht der Bundesregierung nicht zu zögerlich sein. "Würden keine oder weniger einschneidende Maßnahmen getroffen, würde sich das Infektionsgeschehen rasant weiter verschärfen", heißt es in einem Schreiben an die Länderchefs, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

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"Dies würde zu einer starken Belastung des Gesundheitssystems sowie zu einer Zunahme von schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen in der Bevölkerung führen, wie dies auch in anderen Staaten zu sehen war und ist." Um diese Gefahr abzuwehren seien die grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen angesichts des hohen Schutzguts der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt. Unterschrieben ist der auf den Freitag datierte Brief von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU).

Aus Sicht der Bundesregierung ermöglichen die Vorgaben des Bund-Länder-Beschlusses vom Mittwoch "in jedem Fall eine Umsetzung durch Verordnungen der Länder in verfassungsrechtlich zulässiger Weise". "Sie beachten insbesondere die Anforderungen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit."

Die erneuten massiven Corona-Beschränkungen sollen ab Montag greifen. In einigen Bundesländern wurden die Beschlüsse bereits ausgestaltet und in Landesverordnungen gegossen. Andere wollen erst im Laufe des Wochenendes bestimmen, wie die verschärften Regelungen konkret umgesetzt werden.

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