Datennutzung

BGH stoppt im Eilverfahren Datensammlung von Facebook - Aktie markiert dennoch neues Rekordhoch


BGH stoppt im Eilverfahren Datensammlung von Facebook - Aktie markiert dennoch neues Rekordhoch

Facebook muss die umfassende Sammlung von Daten seiner Nutzer vorerst stoppen.

Werte in diesem Artikel
Aktien

660.80 EUR -20.90 EUR -3.07 %

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Dienstag eine Verbotsverfügung des Bundeskartellamts. Die Begründung der Wettbewerbshüter, Facebook missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, sei nicht zu beanstanden, so der BGH in seiner Eilentscheidung. Wer ein Facebook-Konto unterhält, muss der Nutzung seiner Daten zustimmen. Gesammelt werden aber nicht nur personenbezogene Daten, die bei der Nutzung der Facebook-Dienste selbst anfallen. Das Netzwerk führt darüber hinaus Daten zusammen, die der Nutzer bei WhatsApp, Instagram - die ebenfalls zu Facebook gehören - und vielen anderen Diensten hinterlässt. (AZ: KVR 69/19)

Werbung

Das Kartellamt hatte die Praxis im Februar 2019 gestoppt. "Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen", begründete der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, damals die Verbotsverfügung. Vielmehr müssten die Nutzer aktiv zustimmen, dass Facebook ihre Daten mit den Informationen auf anderen Seiten zusammenführt. Das Unternehmen müsse den Nutzern eine Wahlmöglichkeit lassen.

Gegen diese Verbotsverfügung hatte Facebook Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt, über die in der Hauptsache noch nicht entschieden ist. Im August 2019 hob das OLG den sofortigen Vollzug des Verbots auf. Dagegen rief das Bundeskartellamt den BGH an und beantragte eine Eilentscheidung. Die führte nun zur Bestätigung des Verbots. Facebook kann gegen das Kartellamt zwar weiter vor dem OLG klagen, muss sich aber zumindest so lange an das Verbot halten.(KVR 69/19)

Die Facebook-Aktie legte am Dienstag dennoch an der Nasdaq zu und ging mit einem Plus von 1,26 Prozent bei 242,24 US-Dollar aus dem Handel. Zwischenzeitlich war es bis auf 243,48 US-Dollar nach oben gegangen: Ein neues Rekordhoch.

/moe/DP/nas

(Reuters)

Bildquellen: AHMAD FAIZAL YAHYA / Shutterstock.com

Aktuelle Meta Platforms (ex Facebook) Aktie News

Werbung

Meta Platforms (ex Facebook) Analysen

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für Meta Platforms (ex Facebook) nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"
Datum Rating Analyst
24.09.26 Meta Platforms (ex Facebook) Overweight JP Morgan Chase & Co.
24.09.26 Meta Platforms (ex Facebook) Outperform RBC Capital Markets
23.09.26 Meta Platforms (ex Facebook) Outperform RBC Capital Markets
22.09.26 Meta Platforms (ex Facebook) Overweight JP Morgan Chase & Co.
22.09.26 Meta Platforms (ex Facebook) Buy Jefferies & Company Inc.

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.