EuGH: Kein Schadenersatz für iranische Bank wegen Atom-Sanktionen


LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof hat Schadenersatzansprüche einer iranischen Bank zurückgewiesen, die von EU-Sanktionen gegen das iranische Atom-Programm betroffen war. Die obersten EU-Richter bestätigten damit am Dienstag ein Urteil des EU-Gerichts von 2018. (Rechtssache C-134/19)

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Der Rat der EU hatte die Bank Refah Kargaran wegen Beteiligung am Atomprogramm auf eine Sanktionsliste gesetzt und damit 2010 und 2011 Gelder und Ressourcen eingefroren. Die Bank erwirkte, dass diese Maßnahmen wegen unzureichender Begründung für nichtig erklärt wurden. Zwar kam sie 2013 mit neuer Begründung wieder auf die Liste. Doch verklagte die Bank 2015 die EU auf Schadenersatz wegen der Maßnahmen, die für nichtig erklärt worden waren.

Das EU-Gericht wies den Anspruch auf Schadenersatz 2018 zurück, und der EuGH bestätigte diese Entscheidung nun in letzter Instanz. In einem Punkt rügten die obersten EU-Richter jedoch die Kollegen der unteren Instanz: Diese hätten zu Unrecht befunden, dass sie für einen bestimmten Aspekt der Schadenersatzklage nicht zuständig seien - nämlich für mögliche Schäden aus der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Das sei ein Rechtsfehler, befand der EuGH. Dennoch wies er das Rechtsmittel der Bank vollständig zurück./vsr/DP/zb

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