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vdp kritisiert Entwürfe der EU-Kommission zur Überarbeitung der

EU-Taxonomie

Berlin (ots) -

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- Bemängelt wird vor allem fehlende Praxistauglichkeit

- Grundlegende Überarbeitung gefordert

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) übt deutliche Kritik an den

Entwürfen der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Taxonomie. Konkret geht es

um geplante Anpassungen an den Delegierten Rechtsakten zu den sechs im

Rahmenwerk genannten Umweltzielen. Aus Sicht des vdp verfehlen die Entwürfe das

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Ziel, die Taxonomie in der kreditwirtschaftlichen Immobilienfinanzierung stärker

anzuwenden und ihre Marktakzeptanz zu erhöhen. Bemängelt wird vor allem, dass es

der Taxonomie auch nach der Überarbeitung an Praxistauglichkeit fehlen wird.

"Die Renovierungstätigkeit wird weiterhin eher gebremst als gefördert."

Sascha Kullig:

"Die Entwürfe sind aus Sicht der Kreditwirtschaft enttäuschend - sie sind

praxisfern und weisen nach wie vor eine viel zu hohe Komplexität auf", sagte

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Sascha Kullig, Mitglied der vdp-Geschäftsleitung. So erreiche die Taxonomie

nicht das Ziel, Steuerungsinstrument für die Dekarbonisierung des

Gebäudebestands zu werden. "Die Renovierungstätigkeit wird weiterhin eher

gebremst als gefördert. Aus Sicht der Kreditinstitute verkommen die

Taxonomie-Vorgaben so zur reinen Pflichtübung der

Nachhaltigkeitsberichterstattung."

Seine Kritikpunkte hat der vdp in einer Stellungnahme zusammengeführt - als

Reaktion auf die von der EU-Kommission Mitte März dieses Jahres gestartete

Konsultation. Darin fordert der vdp eine grundlegende Überarbeitung der Entwürfe

und benennt u. a. folgende Defizite und Petita:

-- Die Ausklammerung von Effizienzgewinnen aus Energieeffizienzmaßnahmen - z. B.

aus dem Einbau einer Photovoltaik-Anlage - ist nicht praktikabel. Die

vorgesehenen Do-No-Significant-Harm (DNSH)-Prüfpflichten zu Wasserschutz,

Kreislaufwirtschaft und Umweltverschmutzung sind zudem überbordend - sie stehen

häufig in keinem Verhältnis zu den Finanzierungsvolumina und berücksichtigen die

tatsächliche Datenlage nicht.

--> Der vdp fordert den vollständigen Verzicht auf DNSH-Prüfpflichten bei

Renovierungen; diese sollten stattdessen als Beobachtungskriterien ausgestaltet

werden. Ferner sollten Umstellungen auf grüne Energie durch den Energieversorger

genauso anrechenbar sein wie Effizienzgewinne, die bspw. aus dem Einbau einer

Photovoltaik-Anlage erzielt werden können.

-- So begrüßenswert es ist, dass die Taxonomie um eine Vorgabe zur Transition

ergänzt werden soll (ein Gebäude gilt als "grün", wenn zum Zeitpunkt des Kaufs

bzw. der Finanzierung u. a. 60 % Effizienzsteigerung innerhalb der vergangenen

zehn Jahre nachgewiesen werden können) : Die Anwendbarkeit ist nicht gegeben.

Zum einen ist eine Reduktion um 60 % ambitioniert und häufig nicht erreichbar.

Zum anderen verfügen Banken nicht über die erforderlichen historischen Daten für

Vorher-Nachher-Vergleiche von energetischen Renovierungen. Zudem widerspricht

eine nachgelagerte Prüfung von Effizienzgewinnen der Kreditvergabepraxis und ist

gegenüber Kunden nicht durchsetzbar.

--> Die Taxonomiekonformität muss zum Zeitpunkt der Kreditvergabe auf Basis

vorliegender Nachweise (Renovierungspass, Energieausweis) feststehen -

nachvertragliche Neubewertungen sind weder praktikabel noch marktfähig.

-- Die Entwürfe sehen aktuell vor, dass nur der Kreditanteil für eine

Renovierung und nicht die vollständige Finanzierung von Gebäudeerwerb und

Renovierung taxonomiefähig ist. Diese Regelung ist nicht nachvollziehbar und

verhindert ein höheres Volumen an taxonomiekonformen Immobilienfinanzierungen.

--> Der vdp fordert, dass der gesamte Kredit zur Finanzierung von Gebäudeerwerb

und der dabei häufig zugleich angestoßenen Renovierung taxonomiefähig wird, wenn

die Einsparziele erreicht werden.

-- Die energetischen Anforderungen für "grüne" Neubauten und jüngere Immobilien,

die bereits aktuell über dem nationalen Schwellenwert für ein

Niedrigstenergiegebäude liegen, sollen nach den Vorschlägen der EU-Kommission

sogar noch erhöht werden. Konkret vorgesehen ist ein Vorziehen von

Neubau-Standards vor Umsetzung der Gebäudenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) in

nationales Recht, was die Anwendbarkeit verhindern würde.

--> Der vdp spricht sich dafür aus, dass die geplante vorzeitige Einführung von

Neubau-Standards nicht erfolgt.

"Leider mangelt es dem aktuellen Entwurf deutlich an Praxisbezug."

Sascha Kullig:

"Die EU-Taxonomie kann nur wirken, wenn sie in der Praxis anwendbar ist", sagte

Kullig. "Leider mangelt es dem aktuellen Entwurf deutlich an Praxisbezug." Die

vorgeschlagenen Änderungen erschwerten es Kreditinstituten, ein höheres Volumen

an taxonomiekonformen Immobilienfinanzierungen und damit eine höhere Green Asset

Ratio zu generieren. Um Investitionen in den Gebäudebestand nicht zu gefährden,

sollte die EU die Kriterien zur Klassifizierung grüner Gebäude funktionaler

definieren, so Kullig.

Die komplette vdp-Stellungnahme zur Taxonomie-Konsultation ist über folgenden

Link abrufbar: LINK (https://www.pfandbrief.de/wp-content/uploads/2026/04/202604

28_vdp_PM_Kritik-Taxonomie_vdp-Stellungnahme_DE.pdf)

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