Qantas schafft auf einigen Flügen die Maskenpflicht ab


Werte in diesem Artikel
Aktien

5.70 EUR 0.10 EUR 1.73 %

SYDNEY (dpa-AFX) - Die australische Fluggesellschaft Qantas hat auf einigen internationalen Verbindungen die Maskenpflicht abgeschafft. Sowohl die Crew als auch die Passagiere müssten auf Flügen von New South Wales, Queensland und Western Australia in die USA, nach Großbritannien und nach Rom ab sofort keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen, zitierten australische Medien am Dienstag aus einem internen Schreiben des Unternehmens.

Werbung

Die Aufhebung der im Zuge der Corona-Pandemie eingeführten Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen sei der "angemessene nächste Schritt", weil weltweite Studien zeigten, dass das Übertragungsrisiko in der Kabine sehr gering sei, zitierte der Sender 9News aus dem Dokument. Qantas-Chef Alan Joyce hatte schon vor einigen Tagen gesagt, Australien müsse die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in den Maschinen beenden.

Auf Flügen nach Australien, bei Inlandsflügen und allen Flügen aus Melbourne müssen Passagiere aber zunächst weiter Masken tragen. Auf den Flughäfen des Landes war die Maskenpflicht auf Empfehlung des australischen Hauptausschusses für den Gesundheitsschutz (AHPPC) bereits am vergangenen Wochenende aufgehoben worden.

/cfn/DP/zb

Aktuelle Qantas Airways Aktie News

Werbung

Qantas Airways Analysen

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für Qantas Airways nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"
Datum Rating Analyst
24.08.12 Qantas Airways buy Nomura
05.07.11 Qantas Airways buy Citigroup Corp.
25.02.10 Qantas Airways bis 1,95 EUR kaufen Focus Money
04.02.09 Qantas buy Citigroup Corp.

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.