Schutzschild für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen startet
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Von den Folgen des Ukraine-Kriegs betroffene Unternehmen können jetzt konkrete Hilfsleistungen aus dem von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) angekündigten "Schutzschild" abrufen. "Die ersten beiden Programme sind nun startklar", gaben die beiden Ministerien gemeinsam mit der Förderbank KfW bekannt. So seien die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen bereits gestartet. Dies betreffe die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm, Anträge könnten seit 29. April gestellt werden.
Die Entscheidung erfolge aber erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung, zu der sich die Regierung "in weit fortgeschrittenen Gesprächen" mit der EU-Kommission befinde. In Kürze starte zudem ein KfW-Kreditprogramm, um kurzfristig die Liquidität nachweislich betroffener Unternehmen zu sichern. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhielten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Auch eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme werde angeboten. Dieses Programm starte voraussichtlich am 9. Mai. Auch hier befinde sich die Regierung in weit fortgeschrittenen Beihilfengesprächen mit Brüssel.
"Nach zwei Jahren Corona-Pandemie kommt durch den Krieg Russlands eine neue Belastung hinzu, die die Konjunktur und die Wirtschaft trifft", sagte Habeck. "Der Krieg gegen die Ukraine und seine wirtschaftlichen Auswirkungen erinnern uns daran, dass wir verwundbar sind." Deutschland werde sich Schritt für Schritt aus der Klammer russischer Importe lösen. "Zugleich tut die Bundesregierung alles, um die Substanz unserer Wirtschaft auch in schwerer Zeit zu erhalten mit einem zielgerichteten Schutzschild für unsere Unternehmen, welches wir jetzt zügig umsetzen."
Programme sollen als Stoßdämpfer wirken
Lindner erklärte, auch Unternehmen in Deutschland leiden unter den Folgewirkungen des russischen Angriffskriegs. "Zur Abfederung benötigen sie kurzfristig Liquidität. Deshalb wollen wir diesen Firmen mit einem KfW-Sonderprogramm und erweiterten Bürgschaftsprogrammen beistehen." Die betroffenen Unternehmen würden zielgenau unterstützt. Die Hilfen würden befristet sein, betonte der Finanzminister. "Als Stoßdämpfer sollen sie Strukturbrüche verhindern, ohne Marktkräfte aufzulösen."
Das KfW-Sonderprogramm hat den Angaben zufolge zwei Programmkomponenten - eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Millionen Euro und eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen. Gefördert werden sollen kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung. Die KfW gewährt dabei den Hausbanken eine 80-prozentige Haftungsfreistellung für Investitions- und Betriebsmittelkredite an mittelständische Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz und eine 70-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.
Zu den Zugangskriterien zählen ein Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt, nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland, nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte, eine Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus und eine besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten. Das Programm soll bis zum Jahresende befristet sein. Mit den Großbürgschaftsprogrammen sollen zudem Unternehmen ab 20 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen gefördert werden.