Umweltminister: Klimaanpassung ins Grundgesetz aufnehmen


HAMBURG (dpa-AFX) - Als Schirmherr des Extremwetterkongresses in Hamburg hat Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) seine Forderung nach einer Verfassungsänderung bekräftigt. "Ich setze mich dafür ein, eine Gemeinschaftsaufgabe, Klimaanpassung und Naturschutz, ins Grundgesetz aufzunehmen", sagte der SPD-Politiker in einer Videoansprache. Das schaffe mehr Spielräume für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern.

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Der Klimaschutz ist bereits seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Seit dem vergangenen Jahr wird im Grundgesetz auch das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 genannt, und zwar im Zusammenhang mit dem 100 Milliarden Euro schweren Klima- und Transformationsfonds.

Der vergangene Sommer mit Hitzewellen, ausgetrockneten Flussbetten und brennenden Wäldern sei ein neuer Weckruf gewesen, sagte Schneider. "Die Bürger haben unter der Hitze gelitten, Tausende sind gestorben, in Europa und auf der ganzen Welt." Der Klimawandel beschränke sich nicht nur auf eine Region. "Aus dem Himalaya haben uns die schrecklichen Bilder der riesigen Flutwelle erreicht." Jeder spüre die Folgen von Extremwetter. Auch die Wirtschaftsleistung sinke an heißen Tagen.

Die Infrastruktur komme mit sich verbiegenden Bahngleisen und aufplatzenden Autobahnen an ihre Grenzen. Die Bundesregierung wolle den Schutz vor Extremwetterereignissen weiter verbessern. Sie unterstütze die Kommunen bei der Schaffung von Grün und naturnahen, kühlenden Oasen. Bis zum nächsten Jahr wolle die Bundesregierung einen nationalen Hitzeaktionsplan erstellen.

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An dem dreitägigen Kongress in Hamburg nehmen rund 1.000 Menschen teil, darunter Meteorologen, Klimaexperten und Journalisten./bsp/DP/men

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