Unternehmen begrüßen Windausbauplan - Umweltschützer fordern Nachbesserungen
Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)--Die Vorschläge der Bundesregierung zum schnelleren Ausbau der Windenergie an Land bei gleichzeitigem Artenschutz sind bei Unternehmen weitgehend auf Zustimmung gestoßen. Die vom Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium vorgestellten neuen Regelungen schaffen laut mehrerer Unternehmerverbände mehr Rechtssicherheit für den Ausbau der Anlagen, könnten aber noch ambitionierter sein. Von Umweltverbänden kam bei aller Unterstützung für den Ausbau von Ökostrom dennoch Kritik. Sie warnten vor einem Schnellschuss mit handwerklichen Fehlern und langwierige Gerichtsverfahren, sollte es nicht zu einer inhaltlichen Beteiligung der Verbände und zu Nachbesserungen kommen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sieht in der Einigung beim naturverträglichen Ausbau der Windenergie einen wichtigen Schritt hin zur nötigen Beschleunigung des Baus von Windkraftanlagen. Aktuell seien rechtliche Unsicherheiten die größten Hürden für die Planungs- und Genehmigungsverfahren, um den angestrebten Ökostromausbau zu erreichen. Denn der jährliche Zubau an Windenergie müsste mehr als verfünffacht werden, um den angestrebten Anteil erneuerbaren Stroms bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern.
"Das heute vorgestellte Eckpunktepapier kann einen Beitrag zum schnelleren Ausbau der Windkraft an Land leisten. Bundeseinheitliche Standards für den Artenschutz und ein leichteres Repowering im Naturschutzrecht sind wichtige Schritte, die auch von der IHK-Organisation seit langem empfohlen werden", erklärte DIHK-Präsident Peter Adrian.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) war mit seinem Lob noch weitaus deutlicher. "Die Vorschläge, die derzeit auf dem Tisch liegen, können tatsächlich ein Durchbruch sein, um das 2 Prozent-Flächen-Ziel für den Ausbau der Windkraft an Land zu schaffen", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. "Um den Knoten vollständig zu lösen, braucht es noch Antworten auf offene Fragen und es wird auf die Umsetzung ankommen."
Hier seien vor allem die Planungsbehörden gefordert. Die Kommunalwirtschaft warte seit Jahren auf rechtssichere Planungsgrundlagen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. "Stadtwerke und kommunale Unternehmen stehen bereit, um in eine klimaneutrale Energieversorgung zu investieren", so Liebing.
Energiewirtschaft bemängelt zu wenige Ambitionen
Die Energiewirtschaft betonte allerdings, dass die Vorschläge nicht weit genug gingen, um die ambitionierten Windausbau-Ziele zu erreichen. Zwar sei es ein Fortschritt, dass die von den Ministerien vorgestellten Eckpunkte mehr Planungssicherheit schafften, da sie zu bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen führen und Abweichungsmöglichkeiten der Bundesländer weitestgehend ausschließen.
"Wir haben dennoch Zweifel, ob mit den Eckpunkten die bestehenden Hemmnisse wirklich in ausreichendem Maß abgebaut werden, um die Ausbau-Ziele für Windenergie an Land zu erreichen", sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Denn dem Ziel der Bundesregierung, bis 2028 einen Anteil von 80 Prozent erneuerbarer Energien am Stromverbrauch zu erreichen, stehen aus BDEW-Sicht zentrale Vorschläge des Eckpunkteplans entgegen. Denn künftig sollen für Windparks sogenannte Schutz- und Prüfbereiche gelten. Innerhalb der Schutzbereiche soll der Bau von Windenergieanlagen ausgeschlossen werden, innerhalb der Prüfbereiche wird regelmäßig davon ausgegangen, dass ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko vorliegt. Aufgrund dieser Schutz- und Prüfbereiche sei es "sehr fraglich", ob so tatsächlich 2 Prozent der Landesfläche Deutschlands für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen würden. "Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern", forderte Andreae.
Umweltschützer um Artenschutz und Bürgerbeteiligung besorgt
Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Sascha Müller-Kraenner, betonte, dass der stockende Ausbau der Windenergie nicht am Artenschutz, sondern an "unsinnigen Abstandsregeln und bürokratischen Schikanen" liege. Es sei zwar grundsätzlich begrüßenswert, dass die neue Bundesregierung nun einheitliche Regeln für die Anwendung des Artenschutzrechtes beim Bau von Windkraftanlagen vorgeschlagen habe.
"Diese enthalten jedoch gravierende handwerkliche Fehler und dürfen nun nicht überstürzt durchs Parlament gepeitscht werden. Vor allem die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen in anderen Bundesländern als dort, wo die Windkraftanlage errichtet wird, sei europarechtlich fragwürdig", so Müller-Kraenner.
Der Vorsitzende des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Olaf Bandt, warf der Regierung vor, mit ihren Eckpunkten das Pferd von der falschen Seite aufzuzäumen. "Erneut wird der Schutz für bedrohte Tierarten als Begründung für zu langsame Verfahren missbraucht", so Bandt.
Die Bürgerbeteiligung müsse gestärkt sowie mit einem Kapazitätsaufbau durch mehr Personal und Geld für Naturschutz verbunden werden. "Sonst schleppt sich der Ausbau der Windenergie in den Ländern so lahm voran wie ein alter Gaul", so Bandt.
Mehr Tempo sei nötig, um Deutschlands Abhängigkeit von russischem Gas zu reduzieren. "Wir brauchen jetzt verbindliche Vorgaben für die Länder zur Ausweisung von naturverträglichen Vorranggebieten für den Windkraftausbau", so Bandt.
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April 04, 2022 09:53 ET (13:53 GMT)