Steuererklärung zu früh abgeben? Diese Nachteile sollten Steuerzahler kennen

Viele geben die Steuererklärung so früh wie möglich ab. Doch fehlende Meldungen und spätere Änderungen können den Prozess verlängern statt verkürzen.
Früh abgegeben heißt oft: unvollständig
Viele erledigen die Steuererklärung möglichst früh, in der Hoffnung, schneller Klarheit zu haben. Genau das ist jedoch häufig der falsche Zeitpunkt. Zwar kann die Einkommensteuererklärung grundsätzlich schon zu Beginn des Folgejahres abgegeben werden, einen echten Vorteil bringt das in der Praxis aber selten, wie Steuertipps.de berichtet. Hintergrund ist, dass wichtige steuerrelevante Daten von Arbeitgebern, Versicherungen, Rentenstellen und Banken erst gesammelt und elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden - dieser Prozess zieht sich regelmäßig bis gegen Ende des ersten Quartals. Wer davor abgibt, läuft Gefahr, dass Angaben fehlen oder noch auf alten Werten basieren. Das kann Rückfragen des Finanzamts, Korrekturen und damit Verzögerungen nach sich ziehen.
Finanzämter starten die Bearbeitung später
Auch eine früh eingereichte Steuererklärung landet nicht sofort auf dem Schreibtisch des Sachbearbeiters. Steuererklärungen, die sehr zeitig eingehen, werden zunächst lediglich erfasst und gesammelt, die eigentliche Bearbeitung beginnt jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt, wie es bei Steuertipps.de weiter heißt. Voraussetzung dafür ist die Bereitstellung der bundeseinheitlichen Veranlagungssoftware, die erst nach Abschluss der Datenübermittlungen durch Dritte zur Verfügung steht. Bis dahin ruhen früh abgegebene Erklärungen. Entsprechend führt eine sehr frühe Abgabe nicht automatisch zu einer schnelleren Erstattung, da die Erklärung bis zum offiziellen Bearbeitungsstart unbearbeitet bleibt.
Vorausgefüllte Steuererklärung entfaltet ihren Nutzen erst später
Die vorausgefüllte Steuererklärung soll die Abgabe erleichtern, ihr Mehrwert zeigt sich aber erst, wenn die Datengrundlage vollständig ist. Das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung stellt Steuerzahlern elektronisch gemeldete Informationen zur Verfügung, nach Angaben von ELSTER. Dazu gehören unter anderem Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen, Rentenmitteilungen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gemeldete Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag. Voraussetzung für die Nutzung ist eine Registrierung bei "Mein ELSTER" und die Zustimmung zum Datenabruf; die Daten können frühestens einen Tag danach eingesehen werden. In der Praxis lohnt sich der Abruf jedoch erst, wenn alle relevanten Stellen ihre Meldungen abgegeben haben, da die Übersicht andernfalls unvollständig bleibt.
Frühe Abgabe kann spätere Änderungen nach sich ziehen
Auch nach dem Erlass eines Steuerbescheids ist das Thema nicht zwingend abgeschlossen. Gehen relevante elektronische Meldungen erst nachträglich bei der Finanzverwaltung ein, kann der Bescheid geändert werden - selbst dann, wenn die Angaben in der Steuererklärung ursprünglich korrekt waren. Rechtsgrundlage dafür ist § 175b AO, der eine Anpassung ermöglicht, sobald neue elektronische Daten berücksichtigt werden müssen; dabei spielt es keine Rolle, wo die Ursache der Abweichung lag.
Redaktion finanzen.net
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