Aktivrente ab 2026: Das neue Modell für steuerfreien Hinzuverdienst im Alter

Ab Januar 2026 tritt die Aktivrente in Kraft. Rentner, die das reguläre Rentenalter erreicht haben, dürfen monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei zur gesetzlichen Rente hinzuverdienen. Mit diesem Modell soll Altersarbeit attraktiver werden und der Fachkräftemangel gemildert werden. Die konkrete Ausgestaltung ist bislang nur in Teilen bekannt, zahlreiche Ausnahmen sorgen für Diskussionen.
Die wichtigsten Fakten
Die Bundesregierung plant, mit diesem steuerfreien Zusatzverdienst gezielt erfahrene Arbeitskräfte länger im Berufsleben zu halten. Laut dem Beschlusspapier der Bundesregierung und Informationen von Rentenbescheid24.de bleibt dieser Zuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich von der Einkommenssteuer befreit, sofern nach regulärem Renteneintritt freiwillig weitergearbeitet wird. Eine Kürzung der Altersrente erfolgt nicht. Frühzeitige Altersrentner und Erwerbsminderungsrentner profitieren hingegen nicht, wie Rentenbescheid24.de berichtet. Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf bis Weihnachten 2025 vorzulegen. Die Regelung tritt dann Anfang Januar 2026 in Kraft.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente stellt einen neuen Zusatzfreibetrag im Steuerrecht dar. Sie ermöglicht es allen Menschen, welche die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und einer Erwerbstätigkeit nachgehen, bis zu 2.000 Euro im Monat zusätzlich zur Rente zu verdienen. Diese Summe bleibt steuerfrei. Nach Angaben von BR.de soll damit insbesondere der Beschäftigung von Fachpersonal ein zusätzlicher Anreiz geboten werden. Die Maßnahme dient laut buerger-geld.org in erster Linie dazu, dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Für Frührentner ist keine steuerliche Begünstigung vorgesehen.
Für wen gilt diese Regelung?
Nach den Angaben von buerger-geld.org richtet sich die Aktivrente ausschließlich an Menschen, die nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze weiterhin freiwillig erwerbstätig sind. Wer bereits vorher mit Abschlägen in den Ruhestand getreten ist, bleibt von der neuen Regelung unberührt. Eine automatische Verlängerung oder ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung entstehen nicht. Fachleute, darunter Sozialverbände, sehen diesen Ausschluss kritisch, da damit eine Ungleichbehandlung geschaffen wird, die juristisch überprüft werden könnte.
Wie funktioniert die Aktivrente?
Sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist, besteht die Möglichkeit, unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses, etwa Minijob, Teilzeitbeschäftigung oder Honorartätigkeit, monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei zu verdienen. Die Summe bleibt zusätzlich zum Grundfreibetrag steuerfrei; eine Anrechnung auf die Rente erfolgt nicht. Dies ist vor allem für Personen interessant, die auch im höheren Alter noch aktiv bleiben möchten.
Buerger-geld.org liefert dazu ein Beispiel: Im Jahr 2025 erfolgte auf einen Hinzuverdienst von 2.000 Euro ein Steuerabzug zwischen 300 und 600 Euro. Ab 2026 bleibt bei Inanspruchnahme der Aktivrente der gesamte Betrag bis zu 2.000 Euro steuerfrei. Der volle Auszahlungsbetrag kann damit genutzt werden.
Kritik und offene Punkte
Scharfe Kritik richtet sich an den Ausschluss vorgezogener Rentner. Sozialverbände und Experten erwarten nach Einschätzung von Rentenbescheid24.de Klagen und eine juristische Überprüfung der Regelung. Details zur konkreten Umsetzung fehlen noch, insbesondere bleiben die Bestimmungen für Selbstständige und Sonderregelungen unklar. Für Gründer.de merkt an, dass hier Risiken für Mitnahmeeffekte bestehen könnten.
Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) entstehen durch die neue Steuerbefreiung jährliche Mindereinnahmen von mehr als 800 Millionen Euro. Langfristige Schätzungen sehen die finanzielle Entlastung arbeitender Rentner bei etwa einer Milliarde Euro.
Redaktion finanzen.net
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